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HR_Biogas

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☆

Handreichung Biogasgewinnung und -nutzung

Verfahrensschritte:

1Güllevorgrube

2Getreidelager (Roggen (Korn))

3Getreidequetsche

4Feststoffeinbringung NaWaRos

5Fermenter mit Biogasspeicher und Entschwefelung

6 Gasverwertung mit:

6a: BHKW-Modul

 

6b: Gasfackel

7 Gärrestlager mit Abdeckung

 

8 Ausbringung

 

Abb. 6-3: Verfahrensfließbild der Modellanlage 2

Tabelle 6-11: Übersicht über Verfahrensschritte der Modellanlage 2

Verfahrensschritt/ Baugruppe

Dimensionierung (brutto)

Besonderheiten / Funktion

 

 

Substratannahme und -vorbereitung

 

 

 

 

Güllegrube am Stall

3 bis 4-tägige

auf Annahmebehälter kann verzichtet werden, falls Güllegrube

 

Vorhaltekapazität

Füllvolumen von 15 m³ aufweist und mit Rührwerkstechnik

 

 

ausgestattet bzw. nachrüstbar ist

 

 

 

Annahmebehälter

 

 

 

 

 

Feststoffeinbringung

Befülltrichter: 8 m³

Maissilagecharge

Befülltrichter

 

 

 

 

 

Vorlagebehälter für Kosubstrate

---

 

 

 

 

Hygienisierung

---

 

 

 

 

Vorbereitungstechnik

Getreidequetsche

---

 

 

 

Fermentation / Gasaufbereitung

 

 

 

 

 

Fermenter

480 m³

gasdichte Doppelmembran-Abdeckung zur Gasspeicherung

 

 

interne biologische Entschwefelung

 

 

60 d Verweilzeit des Gärsubstrates, Raumbelastung:

 

 

2,9 kg oTS/m³· d

 

 

 

Gasverwertung

 

 

 

 

 

BHKW

75 kWel

Zündstrahl-BHKW

 

 

Installierte Leistung

 

 

Laufzeit: 8.000 h/a unter Volllast

 

 

 

Gasfackel

38 m³ Biogas/h

 

 

 

 

Gärrestlagerung

 

 

 

 

 

zusätzlicher Lagerbehälter aus

280 m³

Abdeckung zur Emissionsminderung

Kosubstratvergärung

 

 

 

 

 

130

Modellanlage 3

Gemeinschaftsanlage mit Rinderhaltung 250 GV und Mastschweinehaltung 160 GV und Na- WaRo-Einsatz

Die Modellanlage 3 wird als Gemeinschaftsanlage betrieben. Es wird unterstellt, dass die Anlage an dem Betrieb errichtet wird, an dem die Wärme genutzt werden kann. Näheres zu der Problematik Außenbereichprivilegierung/Genehmigung bei Gemeinschaftsanlagen kann in Kapitel 7 nachgelesen werden. Die Anlage wird bei dem mastschweinehaltenden Betrieb errichtet. Die eingesetzten Substrate sind ausschließlich Gülle und ein Gras-Maissilagegemisch, Roggenkörner sowie Futterreste aus der Rinderfütterung.

Anhand des folgenden Verfahrensfließbildes (Abb. 6-4) kann der Substratund Biogasfluss nachvollzogen werden, die Tabelle 6-12 gibt dann eine Übersicht über in Modellanlage 3 verwendete Baugruppen sowie ihre Dimensionierung.

Modellanlage 4

Genossenschaftsanlage mit Rinderhaltung 2000 GV

Modellbiogasanlage 4 setzt ausschließlich Rindergülle aus der eigenen Tierhaltung ein sowie Futterreste aus der Rinderfütterung.

Anhand des folgenden Verfahrensfließbildes (Abb. 6-5) kann der Substratund Biogasfluss nachvollzogen werden, die Tabelle 6-13 gibt dann eine Übersicht über in Modellanlage 4 verwendete Baugruppen sowie ihre Dimensionierung.

Modellanlagen

Modellanlage 5

Gemeinschaftsanlage mit Rinderhaltung 520 GV und Mastschweinehaltung 320 GV, NaWaRo-Einsatz

Die Modellanlage 5 ist als Gemeinschaftsanlage von mehr als zwei landwirtschaftlichen Betrieben organisiert. Es wird unterstellt, dass die Anlage an dem Betrieb errichtet wird, an dem mengenmäßig die meiste Biomasse erzeugt wird. Näheres zu der Problematik Außenbereichprivilegierung/Genehmigung bei Gemeinschaftsanlagen kann in Kapitel 7 nachgelesen werden. Die Anlage wird bei einem Rinder haltenden Betrieb errichtet. Die eingesetzten Substrate sind ausschließlich Güllen, ein Gras-Maissilagegemisch, Futterreste aus der Rinderfütterung und Roggen (Körner), die zu 40 % eigenerzeugt und zu 60 % zugekauft werden.

Anhand des folgenden Verfahrensfließbildes (Abb. 6-6) kann der Substratund Biogasfluss nachvollzogen werden, die Tabelle 6-14 gibt dann eine Übersicht über in Modellanlage 5 verwendete Baugruppen sowie ihre Dimensionierung.

Modellanlage 6

Gemeinschaftsanlage mit 520 GV Rinderhaltung und 320 GV Mastschweinehaltung, Einsatz von NaWaRos und Abfällen

Die Modellanlage 6 ist als Gemeinschaftsanlage von mehr als zwei landwirtschaftlichen Betrieben organisiert.

Die Anlage wird so konzipiert, dass sie auch auf einer Sonderfläche errichtet werden kann.

Neben den landwirtschaftlichen Substraten Gülle, Gras-Maissilagegemisch, Futterreste aus der Rinderfütterung und Roggen (Körner) aus Eigenerzeugung (40 %) und als Zukaufgetreide werden auch betriebsfremde Stoffe mit einem Anteil von 20 % des Gesamt-Inputstromes eingesetzt. Diese Substrate sind Fettabscheider, Küchenund Speisereste aus dem Gastronomiebereich.

Anhand des folgenden Verfahrensfließbildes (Abb. 6-7) kann der Substratund Biogasfluss nachvollzogen werden, die Tabelle 6-15 gibt dann eine Übersicht über in Modellanlage 6 verwendete Baugruppen sowie ihre Dimensionierung.

131

Handreichung Biogasgewinnung und -nutzung

Verfahrensschritte:

1 Güllevorgrube Betrieb 1

2 Annahmeund Anmischbehälter

3 Getreidelager (Roggen (Korn))

4Getreidequetsche

5Feststoffeinbringung NaWaRos

6Fermenter mit Biogasspeicher und Entschwefelung

7 Gasverwertung mit:

7a: BHKW-Modul

 

7b: Gasfackel

8 Gärrestlager mit Abdeckung

 

9 Ausbringung

 

 

 

Abb. 6-4: Verfahrensfließbild der Modellanlage 3

Tabelle 6-12: Übersicht über Verfahrensschritte der Modellanlage 3

Verfahrensschritt/ Baugruppe

Dimensionierung (brutto)

Besonderheiten / Funktion

 

 

 

Substratannahme und -vorbereitung

 

 

 

 

 

Güllegrube am Stall

1 bis 2-tägige

wird verwendet als Güllevorlage

 

Vorhaltekapazität

 

 

 

 

Annahmebehälter

80 m³

Anmischung von Gülle aus Güllegrube Biogasstandort und

 

 

von Gülle aus Gemeinschaftsbetrieb

 

 

 

Feststoffeinbringung/Befülltrichter

Befülltrichter: 13 m³

Grassilage-, Maissilagegemisch

 

 

 

Vorlagebehälter für Kosubstrate

---

---

 

 

 

Hygienisierung

---

---

 

 

 

Vorbereitungstechnik

Getreidequetsche

---

 

 

 

Fermentation/Gasaufbereitung

 

 

 

 

 

Fermenter

1.100 m³

gasdichte Doppelmembran-Abdeckung zur Gasspeicherung

 

 

interne biologische Entschwefelung

 

 

43 d Verweilzeit des Gärsubstrates, Raumbelastung:

 

 

3,3 kg oTS/m³· d

 

 

 

Gasverwertung

 

 

 

 

 

BHKW

150 kWel

Zündstrahl-BHKW

 

 

Laufzeit: 8.000 h/a unter Volllast

 

 

 

Gasfackel

80 m³ Biogas/h

 

 

 

 

Gärrestlagerung

 

 

 

 

 

zusätzlicher Lagerbehälter aus

560 m³

Abdeckung zur Emissionsminderung

Kosubstratvergärung

 

Rücknahme von Gärrest-Anteil zur Lagerung in Gemein-

 

 

schaftsbetrieb

 

 

 

132

Modellanlagen

Verfahrensschritte:

1Güllevorgrube

2Fermenter mit Biogasspeicher und Entschwefelung

3 Gasverwertung mit:

3a: BHKW-Modul

 

3b: Gasfackel

4 Gärrestlager mit Abdeckung

 

5 Ausbringung

 

Abb. 6-5: Verfahrensfließbild der Modellanlage 4

Tabelle 6-13: Übersicht über Verfahrensschritte der Modellanlage 4

Verfahrensschritt/Baugruppe

Dimensionierung (brutto)

Besonderheiten / Funktion

 

 

Substratannahme und -vorbereitung

 

 

 

 

Güllegrube am Stall

3 bis 4-tägige

auf Annahmebehälter kann verzichtet werden, falls Güllegrube

 

Vorhaltekapazität

Füllvolumen von 300 m³ aufweist und mit Rührwerkstechnik

 

 

ausgestattet bzw. nachrüstbar ist

 

 

 

Annahmebehälter

 

 

 

 

 

Feststoffeinbringung/

---

---

Befülltrichter

 

 

 

 

 

Vorlagebehälter für Kosubstrate

---

---

 

 

 

Hygienisierung

---

---

 

 

 

Vorbereitungstechnik

---

---

 

 

 

Fermentation/Gasaufbereitung

 

 

 

 

 

Fermenter

3.300 m³

gasdichte Doppelmembran-Abdeckung zur Gasspeicherung

 

 

interne biologische Entschwefelung

 

 

30 d Verweilzeit des Gärsubstrates Raumbelastung:

 

 

2,6 kg oTS/m³·d

 

 

 

Gasverwertung

 

 

 

 

 

BHKW

220 kWel

Zündstrahl-BHKW

 

 

Laufzeit: 8.000 h/a unter Volllast

 

 

 

Gasfackel

110 m³ Biogas/h

 

 

 

 

Gärrestlagerung

 

 

 

 

 

zusätzlicher Lagerbehälter aus

---

kein Einsatz von Kofermenten: keine zusätzliche Lagerkapazi-

Kosubstratvergärung

 

tät erforderlich

 

 

 

133

Handreichung Biogasgewinnung und -nutzung

Verfahrensschritte:

1 Güllevorgrube Betrieb 1

2 Annahmeund Anmischbehälter

3 Getreidelager (Roggen (Korn))

4Getreidequetsche

5Feststoffeinbringung NaWaRos

6Fermenter mit Biogasspeicher und Entschwefelung

7 Gasverwertung mit:

7a: BHKW-Modul

 

7b: Gasfackel

8 Gärrestlager mit Abdeckung

 

9 Ausbringung

 

 

 

Abb. 6-6: Verfahrensfließbild der Modellanlage 5

Tabelle 6-14: Übersicht über Verfahrensschritte der Modellanlage 5

Verfahrensschritt/Baugruppe

Dimensionierung (brutto)

Besonderheiten /Funktion

 

 

Substratannahme und -vorbereitung

 

 

 

 

Güllegrube am Stall

1 bis 2-tägige

wird verwendet als Güllevorlage

 

Vorhaltekapazität

 

Annahmebehälter

150 m³

Anmischung von Gülle aus Güllegrube Biogasstandort und

 

 

von Gülle aus Gemeinschaftsbetrieben

 

 

 

Feststoffeinbringung Befülltrichter

Befülltrichter: 18 m³

Gras-, Maissilagegemisch und gequetschter Roggen

Vorlagebehälter für Kosubstrate

---

---

 

 

 

Hygienisierung

---

---

Vorbereitungstechnik

abhängig von

Getreidequetsche für Roggenkörner

 

Anlieferungsintervall

 

 

 

 

Fermentation/Gasaufbereitung

 

 

Fermenter

2.400 m³

gasdichte Doppelmembran-Abdeckung zur Gasspeicherung

 

 

interne biologische Entschwefelung

 

 

45 d Verweilzeit des Gärsubstrates, Raumbelastung:

 

 

3,3 kg oTS/m³ · d

 

 

 

Gasverwertung

 

 

BHKW

330 kWel

Gas-Otto-BHKW

 

 

Laufzeit: 8.000 h/a unter Volllast

 

 

 

Gasfackel

170 m³ Biogas/h

 

Gärrestlagerung

 

 

 

 

 

zusätzlicher Lagerbehälter aus

1.740 m³

Abdeckung zur Emissionsminderung

Kosubstratvergärung

 

Rücknahme von Gärrest-Anteil zur Lagerung in Gemein-

 

 

schaftsbetrieben

 

 

 

134

Modellanlagen

Verfahrensschritte:

 

 

1 Güllevorgrube Betrieb 1

8 Feststoffeinbringung NaWaRos

2 Annahmeund Anmischbehälter

9 Fermenter mit Biogasspeicher und Entschwefelung

3 Annahmebehälter Speisereste

10 Gasverwertung mit:

10a: BHKW-Modul

4 Annahmebehälter Fettabscheider

 

10b: Gasfackel

5 Hygienisierungseinrichtung

11 Gärrestlager mit Abdeckung

6 Getreidelager (Roggen (Korn))

12 Ausbringung

 

7 Getreidequetsche

 

 

 

 

 

Abb. 6-7: Verfahrensfließbild der Modellanlage 6

Tabelle 6-15: Übersicht über Verfahrensschritte der Modellanlage 6

Verfahrensschritt/Baugruppe

Dimensionierung (brutto)

Besonderheiten/Funktion

 

 

Substratannahme und -vorbereitung

 

 

 

 

Güllegrube am Stall

---

---

Annahmebehälter

150 m³

Annahme und Anmischung von Gülle aus Gemeinschaftsbe-

 

 

trieben

 

 

 

Feststoffeinbringung/

Befülltrichter: 13 m³

Gras-, Maissilagegemisch und gequetschter Roggen

Befülltrichter

 

 

Vorlagebehälter für Kosubstrate

abhängig vom Anliefe-

Küchenund Speiserestecharge, Fettabscheidercharge

 

rungsintervall

 

 

 

 

Hygienisierung

12 m³/d

Küchenund Speiserestecharge, Fettabscheidercharge

Vorbereitungstechnik

abhängig von Anliefe-

Quetsche für Roggenkörner

 

rungsintervall

 

 

 

 

Fermentation/Gasaufbereitung

 

 

Fermenter

3.000 m³

gasdichte Doppelmembran-Abdeckung zur Gasspeicherung

 

 

interne biologische Entschwefelung

 

 

48 d Verweilzeit des Gärsubstrates, Raumbelastung:

 

 

3,4 kg oTS/m³ · d

 

 

 

Gasverwertung

 

 

BHKW

500 kWel

Gas-Otto-BHKW

 

 

Installierte Leistung

 

 

Laufzeit: 8.000 h/a unter Volllast

 

 

 

Gasfackel

240 m³ Biogas/h

 

Gärrestlagerung

 

 

 

 

 

zusätzlicher Lagerbehälter aus

2.800 m³

Abdeckung zur Emissionsminderung

Kosubstratvergärung

 

Rücknahme von Gärrest-Anteil zur Lagerung in Gemein-

 

 

schaftsbetriebe

 

 

 

135

Handreichung Biogasgewinnung und -nutzung

6.3.3 Investitionsbedarf Modellanlagen

Die folgende Tabelle 6-16 gibt eine Übersicht über den

Investitionsbedarf der Modellanlagen auf Basis o.g.

Verfahrens-Baugruppen.

Tabelle 6-16: Investitionsbedarf der Modellanlagen für Verfahrensschritte / Baugruppen

Mittlerer Investitionsbedarf Baugruppen

 

 

Investition [_]

 

 

 

Modell 1

Modell 2

Modell 3

Modell 4

Modell 5

Modell 6

 

 

 

 

 

 

 

Basisausstattung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Substratannahme

22.100

19.500

37.205

43.000

32.500

32.500

 

 

 

 

 

 

 

Fermenter

94.500

94.500

113.000

320.000

220.000

300.000

 

 

 

 

 

 

 

Blockheizkraftwerk

65.000

85.000

178.000

206.000

316.000

362.500

 

 

 

 

 

 

 

Gasfackel

12.000

12.000

25.000

25.000

25.000

25.000

 

 

 

 

 

 

 

Summe

193.600

211.000

353.205

594.000

593.500

720.000

 

 

 

 

 

 

 

Zusatzausstattung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Summe Annahme Kosubstrate (Fette/Speisereste)

 

 

 

 

 

80.500

 

 

 

 

 

 

 

Summe Feststoffeintrag inkl. ggf. Vorbereitungstechnik

 

12.000

27.500

 

30.000

37.500

 

 

 

 

 

 

 

Hygienisierung

 

 

 

 

 

57.000

 

 

 

 

 

 

 

Gärrestlager (zusätzliche Kapazität.) mit Abdeckung

29.180

38.000

32.000

 

72.000

104.000

 

 

 

 

 

 

 

Summe

29.180

50.000

59.500

0

102.000

279.000

 

 

 

 

 

 

 

Summe Basisausstattung und Zusatzausstattung

222.780

261.900

412.705

594.000

695.500

999.000

 

 

 

 

 

 

 

Planungs- /Genehmigungskosten (+10%)

22.278

26.100

41.271

59.400

69.550

99.900

Gesamtinvestition

245.057

287.100

453.976

653.400

765.050

1.098.900

 

 

 

 

 

 

 

6.4Literaturverzeichnis

/6-1/ Weiland, P.; Rieger, Ch.: Wissenschaftliches Messprogramm zur Bewertung von Biogasanlagen im landwirtschaftlichen Bereich. (FNR-FKZ: 00NR179). 1. Zwischenbericht, Institut für Technologie und Systemtechnik der Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft (FAL), Braunschweig (2001)

/6-2/ Weiland, P.; Rieger, Ch.: Wissenschaftliches Messprogramm zur Bewertung von Biogasanlagen im landwirtschaftlichen Bereich. (FNR-FKZ: 00NR179). 2. Zwischenbericht, Institut für Technologie und Systemtechnik der Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft (FAL), Braunschweig (2002)

/6-3/ Weiland, P.; Rieger, Ch.: Wissenschaftliches Messprogramm zur Bewertung von Biogasanlagen im landwirtschaftlichen Bereich. (FNR-FKZ: 00NR179). 3. Zwischenbericht, Institut für Technologie und Systemtechnik der Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft (FAL), Braunschweig (2002)

/6-4/ Weiland, P.; Rieger, Ch.: Wissenschaftliches Messprogramm zur Bewertung von Biogasanlagen im landwirtschaftlichen Bereich. (FNR-FKZ: 00NR179). 4. Zwischenbericht, Institut für Technologie und Systemtechnik der Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft (FAL), Braunschweig (2003)

/6-5/ Linke, B.; Mähnert, M.: Kinetik der Biogasgewinnung aus nachwachsenden Rohstoffen bei kontinuierlicher Prozessführung als Grundlage für die Bemessung von landwirtschaftlichen Biogasanlagen. Laufendes FNR-gefördertes Forschungsprojekt des ATB Potsdam und der BTN Biotechnologie Nordhausen GmbH

/6-6/ Keymer, U.: Biogas – Menge und Qualität. Berechnung, Meßmethoden, Optimierung. In: Landtechnik-Bericht (32), Mitterleitner, H. (Hrsg.), Landtechnischer Verein in Bayern e.V., Freising, (1999)

136

Rechtliche und

77

administrative

Rahmenbedingungen

7.1Strom aus Biomasse – Vergütung und Netzanschluss

Zum 1. August 2004 sind neue Regelungen für die Einspeisung von Strom durch das Gesetz für den Vorrang erneuerbarer Energien (EEG) in Kraft getreten. Ziel und Zweck dieses Gesetzes ist es, neben der Interessenwahrung des Klima-, Naturund Umweltschutzes, die Energieentwicklung nachhaltig zu ermöglichen und damit einen Beitrag zur Vermeidung von Konflikten um fossile Energieressourcen zu leisten und „...die Weiterentwicklung von Technologien zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien zu fördern.“ Neu aufgenommen wurde das konkrete politische Ziel, den Anteil der Erneuerbaren Energien an der Stromversorgung bis zum Jahr 2010 auf mindestens 12,5 % und bis zum Jahr 2020 auf mindestens 20 % zu erhöhen.

Das Gesetz regelt sowohl Anwendungsbereiche, Rechte und Pflichten des Anlagenund Netzbetreibers als auch die Abnahme und Höhe der Vergütungssätze für Strom, der aus den einzelnen erneuerbaren Energiequellen gewonnen und ins öffentliche Netz eingespeist wird.

Neben Windkraft-, Wasserkraft-, Geothermie-, Solar- und Biomasseanlagen werden Biogasanlagen als eine Form der Energiegewinnung aus Biomasse im Rahmen des EEG gefördert.

Mit dem Inkrafttreten der Biomasseverordnung im Juni 2001 ist der Begriff der Biomasse im Gesetz definiert. Die Biomasseverordnung regelt somit, welche Stoffe für den Anwendungsbereich des EEG als Biomasse anerkannt werden und welche nicht (vgl. Tabelle 7-1). Sie regelt auch, welche technischen Verfahren zur Stromerzeugung aus Biomasse in den Anwendungsbereich des EEG fallen sowie welche Umweltanforderungen einzuhalten sind.

Tabelle 7-1: Für den Anwendungsbereich des EEG anerkannte und nicht anerkannte Biomasse gem. BiomasseV (nach /7-2/), verändert

Anerkannte Biomasse (§ 2 BiomasseV)

Nicht anerkannte Biomasse (§ 3 BiomasseV)

 

 

• Pflanzenund Pflanzenbestandteile

• fossile Brennstoffe

• aus Pflanzen und Pflanzenbestandteilen hergestellte

• Torf

Energieträger

• gemischte Siedlungsabfälle

• Abfälle und Nebenprodukte pflanzlicher und tierischer

• Altholz mit einem

Herkunft aus der Land-, Forstund Fischwirtschaft

- PCB/PCT-Gehalt > 0,005 Gewichtsprozent

• Bioabfälle

- Quecksilbergehalt < 0,0001 Gewichtsprozent

• aus Biomasse durch Vergasung oder Pyrolyse erzeugtes Gas

• Papier, Pappe, Karton

• aus Biomasse erzeugte Alkohole

• Klärschlamm

• Altholz

• Hafenschlick und sonstige Gewässerschlämme und -sedi-

• Pflanzenölmethylester

mente

• Treibsel aus Gewässerpflege, Uferpflege und -reinhaltung

• Textilien

• durch anaerobe Vergasung erzeugtes Biogas

• Tierkörper, Tierkörperteile und Erzeugnisse, die nach dem

 

Tierkörperbeseitigungsgesetz in Tierkörperbeseitigungsan-

 

stalten zu beseitigen sind und Stoffe, die aus deren Beseiti-

 

gung entstanden sind*

 

• Deponiegas

 

• Klärgas

* Anpassung der Definition an geltende Rechtssetzung auf EU- (Verordnung (EG) Nr. 1774/2002) und nationaler Ebene (TierNebG) erfolgt in Kürze.

137

Handreichung Biogasgewinnung und -nutzung

Tabelle 7-2: Gesetzesnovellierung vom 01.08.2004, gültige Vergütungssätze für Biogas

Erneuerbare Energien

 

Gesetzesnovellierung

Gesetz (EEG)

 

1. August 2004

 

 

 

Mindestvergütung

 

Mindestvergütungssätze in Cent pro

 

 

Kilowattstunde ab Inkrafttreten des

 

 

Gesetzes

 

 

 

 

Anlagenleistung bis einschließlich 150 kWel

11,50

 

Anlagenleistung bis einschließlich 500 kWel

9,90

 

Anlagenleistung bis einschließlich 5 MWel

8,90

 

Anlagenleistung bis einschließlich 20 MW

8,40

 

 

 

„NaWaRo“-Bonus

Stromgewinnung ausschließlich aus Pflanzenund

6 Cent pro Kilowattstunde zusätzlich für

 

Pflanzenbestandteilen die keiner weiteren als der zu

Anlagen mit einer Leistung bis ein-

 

ihrer Ernte, Konservierung oder Nutzung in der Biogas-

schließlich 500 kWel

 

anlage erfolgten Aufbereitung oder Veränderung unter-

4 Cent pro Kilowattstunde zusätzlich für

 

zogen wurde und/oder Gülle im Sinne der

Anlagen mit einer Leistung bis ein-

 

EG-Verordnung Nr. 1774/2002a

schließlich 5 MWel

Technologie-Bonus

Bei Einsatz neuer Technologien (thermochemische Ver-

2 Cent pro Kilowattstunde zusätzlich für

 

gasung, Brennstoffzelle, Gasturbine, Dampfmotor,

Anlagen mit einer Leistung bis ein-

 

Organic-Rankine, Kalina-Cycle)b

schließlich 5 MWel

KWK-Bonus

Wärmenutzung aus KWK-Anlagenc

2 Cent pro Kilowattstunde zusätzlich für

 

 

Anlagen mit einer Leistung bis ein-

 

 

schließlich 20 MWel, ausschließlich für

 

 

Strom im Sinne des KWK-Gesetzesc

 

Absenkung der Mindestvergütung für Anlagen, die ab

ab 1. Januar 2005

 

diesem Zeitpunkt neu in Betrieb genommen werden

jährlich jeweils um 1,5 Prozent des Vor-

 

 

jahreswertes

 

 

 

 

Die im Jahr der Inbetriebnahme gültigen Vergütungen

Zahlungsverpflichtung für Vergütung

 

sind zu zahlen für die Dauer von 20 Jahren

und Zuschläge 20 Jahre

 

Beschränkung des Zündöleinsatzes

Zündstrahlmotoren, die ab dem 1. Januar

 

 

2007 in Betrieb genommen werden,

 

 

müssen zur Zündund Stützfeuerung

 

 

ausschließlich Biomasse oder Pflanzenöl-

 

 

methylester verwenden, ansonsten ent-

 

 

fällt Vergütungspflicht.

 

 

 

a.oder Schlempe aus landwirtschaftlicher Brennerei gemäß § 25 des Gesetzes über das Branntweinmonopol

b.der Technologiebonus wird nur in Verbindung mit Kraft-Wärmekopplung gewährt

c.Interpretation und Erläuterungen zum "KWK-Bonus" sind ausführlich in Kapitel 10.2.3 dargestellt

Die im EEG festgeschriebenen Mindestvergütungssätze für Strom aus neu in Betrieb genommenen Biogasanlagen werden für die Dauer von 20 Jahren garantiert. Sie bewirken somit Investitionssicherheit. Bei Anlagen, die nach dem 1.1.2005 in Betrieb genommen wurden und werden, sinkt die Mindestvergütung jährlich um 1,5 % bezogen auf ein volles Jahr. Einen Überblick über aktuelle Vergütungssätze und Berechnungen gibt Tabelle 7-2.

Das Gesetz regelt ausschließlich die Stromeinspeisung aus erneuerbaren Quellen, soweit nicht die regenerative Stromerzeugung erst durch eine Stützoder Zündfeuerung möglich ist, wie bei der Verstromung des Biogases in Zündstrahlmotoren.

Danach verbessern sich die Rahmenbedingungen für kleine und mittlere Anlagen deutlich, wenn ausschließlich nachwachsende Rohstoffe und Gülle eingesetzt werden. Aber auch große Anlagen profitieren

von der Erhöhung der Vergütungssätze, weil „sich die Höhe der Vergütung jeweils anteilig nach der Leistung der Anlage im Verhältnis zum jeweils anzuwendenden Schwellenwert“ bestimmt.

Der Anwendungsbereich des EEG-Gesetzes gilt auch für Biogas, das an einem Ort erzeugt, in ein Gasnetz eingespeist und dann an einem anderen Ort des Netzes der energetischen Nutzung zugeführt wird. Hier muss lediglich ein rechnerischer Nachweis geführt werden, dass die entnommene Energiemenge dem Energiegehalt des vorher eingespeisten Biogases entspricht.

Weiterhin gibt das EEG Hinweise zur Zuordnung der Kosten für die Schaffung der Stromeinspeisung. Somit ist es die Pflicht des Netzbetreibers, die Möglichkeit des Anschlusses einer Biogasanlage zur Aufnahme und Weiterleitung eingespeisten Stromes an das Versorgungsnetz zu gewährleisten. Ist dazu ein

138

Netzausbau bzw. eine Netzerweiterung von Nöten, müssen die entstehenden Kosten vom Netzbetreiber getragen und transparent dargestellt werden. Die Heranführung und den Anschluss der Biogasanlage an den technisch und wirtschaftlich günstigsten Verknüpfungspunkt des Netzes trägt der Biogasanlagenbetreiber. Dieser kann den Netzbetreiber selbst oder aber einen fachkundigen Dritten mit dem Anschluss beauftragen.

In der Vergangenheit hat der Netzbetreiber die Netzerweiterungskosten oftmals überproportional auf die Anschlusskosten umgelegt und damit die Wirtschaftlichkeit einer geplanten Biogasanlage gefährdet. Deshalb ist es immer sinnvoll, Kosten und Leistungspositionen fachkundiger Firmen einzuholen und zu vergleichen. Falls ein Anlagenbetreiber an der Korrektheit des Einspeisevertrages zweifelt, sollte er sich mit fachkundigen Stellen in Verbindung setzen und die Clearing-Stelle des Bundesministeriums für Umwelt kontaktieren.

Die Gesetzesnovellierung vom 1. August 2004 sieht unter § 12 „Gemeinsame Vorschriften für Abnahme, Übertragung und Vergütung“ einen neuen Absatz 4 vor, der „...die Aufrechnung von (...) Forderungen des Netzbetreibers mit den Vergütungsansprüchen des Anlagenbetreibers verbietet. Durch diese Regelung soll verhindert werden, dass die wirtschaftlich übermächtigen Netzbetreiber (...) unbillig hohe Mess-, Abrechnungs-, Blindstrom und Versorgungskosten von den Anlagenbetreibern durch Aufrechnung erlangen und das Prozessrisiko auf die Anlagenbetreiber abwälzen.“.

Festzuhalten bleibt, dass die Rechtslage durch das EEG für Anlagenbetreiber äußerst günstig gestaltet wurde, wenngleich es an verschiedenen Stellen Schwierigkeiten mit der Gesetzesauslegung gibt. Sollte es zu Unstimmigkeiten kommen, sollte sich der Anlagenbetreiber nicht scheuen, sich gegen den Netzbetreiber zur Wehr zu setzen.

7.2Genehmigung von Biogasanlagen

Die Planungsgrundlagen für eine Biogasanlage sind sehr vielfältig und deshalb nahezu bei jeder Anlage anders. Der einfachste Fall ist die hofeigene Biogasanlage, welche ausschließlich mit der im Betrieb anfallenden Biomasse (Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft, Nachwachsende Rohstoffe) beschickt wird. Zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit von landwirtschaftlichen Biogasanlagen wurden vor Novellierung

Rechtliche und administrative Rahmenbedingungen

des EEG häufig Bioabfälle als Kofermente eingesetzt, da für deren Behandlung u. U. Entsorgungserlöse zu erzielen sind. Mit der Heraufsetzung der Stromeinspeisevergütung für Nachwachsene Rohstoffe und Wirtschaftsdünger tierischer Herkunft im Vergleich zu Bioabfällen hat der Einsatz dieser nicht-landwirt- schaftlichen Substrate an Bedeutung verloren. Oftmals werden Anlagen deutlich größer geplant, als für die Behandlung des Wirtschaftsdüngers eines Betriebes erforderlich ist. Dabei schließen sich oftmals mehrere landwirtschaftliche Betriebe zu einer s. g. Gemeinschaftsanlage zusammen. Die größeren dieser Gemeinschaftsanlagen, denen mehr als 20 Betriebe angehören, verarbeiten über 50.000 t Substrat.

Die Liste der denkbaren Anlagenvarianten ließe sich lange fortsetzen. Dieser Tatbestand spiegelt sich auch in der Vielzahl der für die Genehmigung einer Biogasanlage relevanten Gesetze und Verordnungen wider (Tabelle 7-3).

Ergänzt werden diese Rahmenbedingungen für die Errichtung der Anlage um die Gesetze und Verordnungen für den Betrieb der Anlage. Beispielhaft sind hier die für die Ausbringung des Gärsubstrates einzuhaltenden Vorschriften (z. B. Düngeverordnung und Düngemittelverordnung).

Als eine Konsequenz aus diesem umfangreichen Regularienkatalog für die Genehmigung von Biogasanlagen ist die Empfehlung abzuleiten, das Genehmigungsverfahren für die geplante Anlage in Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Ingenieurbüro oder Anlagenbauer abzuwickeln.

Ergänzend muss darauf hingewiesen werden, dass nicht alle rechtlichen Rahmenbedingungen bundesweit einheitlich Anwendung finden. Für den Einzelfall bedeutet dies, dass die jeweils geplante Biogasanlage mit den vor Ort zuständigen Behörden ihr „spezifisches“ Genehmigungsverfahren durchlaufen muss. Damit die Genehmigung und Umsetzung der geplanten Anlage möglichst zügig erfolgen kann, hat sich der „Runde Tisch“ („Scoping Termin“) mit allen relevanten Behörden in einem möglichst frühen Stadium der Anlagenplanung bewährt. Dies ist ein zusätzliches Argument für die Nutzung der Erfahrung von ausgewiesenen Spezialisten.

Die folgenden Ausführungen zu den rechtlichen und administrativen Rahmenbedingungen für Genehmigung und Betrieb von Biogasanlagen basieren auf EUund nationaler Rechtsetzung. Exemplarisch wird an einigen Stellen auf die in Nordrhein-Westfalen (NRW) gängige Genehmigungspraxis Bezug genommen.

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