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Politisches System Sachsens

Der Freistaat Sachsen 

Grundlage des sächsischen politischen Systems ist die Verfassung des Freistaates Sachsen vom 27. Mai 1992.

Mit dem Beitritt der DDR zum Geltungsbereich des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland wurde das Land Sachsen zum Freistaat Sachsen, einem der seitdem 16 Gliedstaaten der Bundesrepublik. Dieser (in historischer Sicht zweite) Freistaat, der sich am 26. Mai 1992 seine Landesverfassung gab, ist eine parlamentarische Republik und der erste demokratische sächsische Staat mit eigener Verfassungsgerichtsbarkeit und drei geteilten Staatsgewalten. Der Freistaat Sachsen ist als deutsches Land originäresStaatsrechtssubjekt und geborenes Völkerrechtssubjekt. Am 9. November 1990 wurde der Freistaat Sachsen erstmals bei einer Sitzung des Bundesrates vertreten und kann seitdem wieder über diese Vertretung der Gliedstaaten an der Bundesgesetzgebung und -verwaltung mitwirken.

Staatsregierung 

Sitz der Regierung ist die Sächsische Staatskanzlei

Der Plenarsaal des Sächsischen Landtags in Dresden

Die Sächsische Staatsregierung wird von einem Ministerpräsidenten geführt, der vom Landtag gewählt wird. Sitz der Regierung ist dieSächsische Staatskanzlei in der Dresdner Inneren Neustadt.

Die CDU ist in Sachsen seit der Wiedervereinigung die mit Abstand stärkste Partei und stellt seitdem den Ministerpräsidenten. Kurt Biedenkopf regierte von 1990 bis April 2002 in einer CDU-Alleinregierung. Auf ihn folgte Georg Milbradt, der nach der Wahl 2004 eineGroße Koalition mit der SPD einging. Nach Milbradts Rücktritt im Mai 2008 übernahm Stanislaw Tillich das Amt des Ministerpräsidenten und setzte die CDU-SPD-Koalition bis zur Landtagswahl 2009 fort. Seit September 2009 regiert Tillich in einer schwarz-gelben Koalitionzusammen mit der FDP.

Legislative 

Die Legislative des Freistaates Sachsen ist der Sächsische Landtag. Er besteht in der 5. Wahlperiode (2009–2014) aus 132 Abgeordneten (normal 120). Diese teilen sich wie folgt auf: CDU 58 Sitze, Die Linke 29 Sitze, SPD 14 Sitze, FDP 14 Sitze, Bündnis 90/Die Grünen 9 Sitze und NPD 8 Sitze. Landtagspräsident ist Matthias Rößler (CDU), es gibt drei Vizepräsidenten: Andrea Dombois, Horst Wehner und Andreas Schmalfuß. Der Vorsitzende der CDU-Fraktion ist Steffen Flath, der Fraktion der Linken André Hahn, der SPD-Fraktion Martin Dulig, der FDP-Fraktion Holger Zastrow, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Antje Hermenau und der NPD-Fraktion Holger Apfel.

Verwaltungsgliederung

Landesdirektion Sachsen 

Im Jahr 2012 wurden die bisherigen drei Direktionsbezirke Chemnitz, Dresden und Leipzig zur Landesdirektion Sachsen zusammengefasst. Sie enthält insgesamt zehn Landkreise und drei kreisfreie Städte. Die in Klammern stehende Bezifferung ist auf nebenstehender Karte ersichtlich.

Die zehn sächsischen Landkreise:

  1. Bautzen 

  2. Erzgebirgskreis

  3. Görlitz 

  4. Leipzig

  5. Meißen

  6. Mittelsachsen

  7. Nordsachsen

  8. Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

  9. Vogtlandkreis

  10. Zwickau

Die drei kreisfreien Städte Sachsens:

  1. Chemnitz

  2. Dresden

  3. Leipzig

Kreisreform 

Der Großteil der bis zum 31. Juli 2008 bestehenden Landkreise wurde in den Kreisreformen von 1994 und 1996 gebildet. Im Rahmen der Verwaltungsreform der Landesbehörden, entstanden zum 1. August 2008 durch eine erneute Kreisreform, aus den ehemaligen 22 Landkreisen zehn und aus den sieben kreisfreien Städten drei neue Landkreise beziehungsweise kreisfreie Städte. In den kreisangehörigen Gemeinden des Landes leben 2.832.288, in den kreisfreien Städten 1.304.763 Einwohner (Dezember 2011).

Städte und Gemeinden 

Sachsen besteht aus insgesamt 456 politisch selbständigen Städten und Gemeinden (Stand: 1. Oktober 2012). Diese verteilen sich wie folgt: 174 Städte, darunter drei kreisfreie Städte und 50 Große Kreisstädte, und 282 nichtstädtische Gemeinden. Die kreisangehörigen Gemeinden haben sich teilweise zur Erledigung ihrer Verwaltungsgeschäfte zu Verwaltungsgemeinschaften zusammengeschlossen: 223 Gemeinden sind in 90 Verwaltungsgemeinschaften und 27 Gemeinden in acht Verwaltungsverbänden eingebunden.

Die größten Städte sind Leipzig und Dresden, gefolgt von Chemnitz. Die viertgrößte Stadt, Zwickau, ist seit Ende 2003 keine Großstadt mehr, da die Einwohnerzahl zurückgegangen ist. Seit der Wiedervereinigung im Jahre 1990 ist die Einwohnerzahl im Freistaat Sachsen durch Abwanderung und Sterbeüberschuss aufgrund geringer Geburtenraten um 600.000 Einwohner zurückgegangen. Leipzig als größte und die Landeshauptstadt Dresden als zweitgrößte sächsische Stadt sowie deren jeweils unmittelbar angrenzenden Nachbarstädte Markkleeberg bzw. Radebeul weisen nach großen Bevölkerungsverlusten nach der Wiedervereinigung in den letzten Jahren durch leichte Geburtenüberschüsse und positiven Wanderungssaldo ein Bevölkerungswachstum auf. Dabei gehört die sächsische Landeshauptstadt in den letzten Jahren sogar zu den Städten mit dem durchschnittlich höchsten Bevölkerungswachstum der Bundesrepublik.