- •Vorlesungskurs in deutscher Sprache für Studenten
- •Навчальний план курсу
- •Тематичний план / themenplan
- •Vorwort
- •Die geschichte des völkerrechts
- •Vorlesungen
- •Vorlesung 1: Begriff und Periodisierung der Geschichte des Völkerrechts Gliederung
- •Vorlesung 2: Die Regulierung der Außenbeziehungen in der Antike Gliederung
- •Vorlesung 3: Die Regulierung der Außenbeziehungen im Mittelalter und die Enstehung der Idee des Völkerrechts Gliederung
- •Vorlesung 4: Die Entstehung des Völkerrechts (1620-1648) Gliederung
- •Vorlesung 5: Klassisches Völkerrecht (1648-1918) Gliederung
- •Vorlesung 6: Die Überleitung zum Modernen Völkerrecht (1918-1945) Gliederung
- •Vorlesung 7: Die erste Jahren des modernen Völkerrechts (1945-1947) Gliederung
- •Vorlesung 8: Das Völkerrecht in der Zeit des Kalten Krieges (1947-1991) Gliederung
- •Vorlesung 9: Das Völkerrecht Nach der Beendigung des Kalten Krieges (1991-2001) Gliederung
- •Vorlesung 10: Jetziger Zustand und Perspektiven des Völkerrechts Gliederung
- •Seminare seminar 1. Die geschichte des völkerrechts als lehre und studiendisziplin
- •Vorträge und seminarprojekte zu seminar 1
- •Literatur zu seminar 1
- •Websites und datenbanken zu seminar 1
- •Seminar 2. Die ersten anfänge des völkerrechts
- •Vorträge und seminarprojekte zu seminar 2
- •Literatur zu seminar 2
- •Websites und datenbanken zu seminar 2
- •Seminar 3. Die klassische periode in der entwicklung des völkerrechts
- •Vorträge und seminarprojekte zu seminar 3
- •Literatur zu seminar 3
- •Websites und datenbanken zu seminar 3
- •Seminar 4. Die moderne periode in der entwicklung des völkerrechts
- •Vorträge und seminarprojekte zu seminar 4
- •Literatur zu seminar 4
- •Websites und datenbanken zu seminar 4
- •Seminar 5. Das völkerrecht der gegenwart und zukunft
- •Vorträge und seminarprojekte zu seminar 5
- •Literatur zu seminar 5
- •Websites und datenbanken zu seminar 5
- •Glossar
- •Quellennachweis zur vorlesungsreihe "geschichte des völkerrechts"
- •Websites und datenbanken
- •Плотніков Олексій Вікторович Історія міжнародного права
Vorwort
Die Nationale Universität "Juristische Akademie Odessa" hat eine lange Tradition und große Erfahrung in der Zusammenarbeit mit den ausländischen wissenschaftlichen und pädagogischen Zentren. In den letzten 5 Jahren wird die Lehre an der Nationalen Universität "Juristische Akademie Odessa" in drei Sprachen durchgeführt: Ukrainisch, Russisch und Englisch. Auf Initiative vom Präsidenten der Nationalen Universität "Juristische Akademie Odessa" Herrn Prof.Dr.Sergej Kiwalow startete im Februar 2012 das Projekt "Der Rechtsunterricht in deutscher Sprache". Die Hauptziele dieses Projektes sind die Gewährleistungen einer höheren Ebene der sprachlichen und beruflichen Ausbildung von ukrainischen Studenten, engere Kontakte zwischen den deutschen und ukrainischen Rechtsanwälten, die Stärkung der sozialen und wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Deutschland und der Ukraine.
Der Erfolg des Projekts ermöglichte neue Lehrkurse in deutscher Sprache zu verfassen, einer von denen ist der Lehrkurs „Geschichte des Völkerrechts“. Die Nationale Universität "Juristische Akademie Odessa" ist eine der wenigen Hochschulen der Welt, deren Lehrplan solcher Lehrkurs einschließt. Die Kentnisse der Geschichte des Völkerrechts machten das Verständnis für Völkerrecht tiefer, ermöglicht die Entwicklung seiner modernen Fachgebiete, Instituten und Normen zurückzufolgen mit dem Ziel die Prozessen seiner Ausbau beizugreifen. Es wird darauf hingewiesen, daß Deutschland Pionier in der Erlernung der Geschichte des Völkerrechts war, als im Jahre 1954 in Frankfurt-am-Main das Institut für die Geschichte des Völkerrechts gegründet wurde. Die Erlernung dieses Faches in der deutschen Sprache bringt die Studenten zum Ausgangspunkt der Lehre der Völkerrechtsgeschichte.
Die geschichte des völkerrechts
Vorlesungen
Vorlesung 1: Begriff und Periodisierung der Geschichte des Völkerrechts Gliederung
I. Begriff der Geschichte des Völkerrechts
II. Geschichte des Völkerrechts als Studiendisziplin
III. Die Bedeutung der Geschichte des Völkerrechts für Untersuchung des Völkerrechts
IV. Periodiesierung der Geschichte des Völkerrechts
Im umfassenden Sinn, ist Völkerrecht ein Rechtssystem zur Regulierung der Beziehungen zwischen den Staaten und anderen Subjekten auf dem internationalen Schauplatz. Das Völkerrecht ist ein eigenständiges System, das von den Rechtssystemen der Staaten unabhängig ist. Die völkerrechtliche Regulierung, in erheblichem Umfang, stützt sich auf historisch gewachsene Sitten, Traditionen und Prätendenze.
Die Geschichte des Völkerrechts ist ein Teil der allgemeinen Staats- und Rechtsgeschichte. Sie ist keine selbstständige Wissenschaft, sondern ein Wissenbereich und eine Studiendisziplin, dessen Gegenstand alle Prozesse und Ereignise ein schließt, die zur Formierung des modernen Völkerrechts führten. Die Disziplin stützt sich auf die Methoden der Rechts- und Geschichtswissenschaft. Ein eingreifender Beitrag zur Erlernung der Völkerrechtsgeschichte wurde von den Deutschen Gelehrner geleistet. Bereits im Jahre 1954 wurde in Frankfurt am Main das Institut für die Geschichte des Völkerrechts eröffnet. Jetzt wird diese Disziplin in vielen Universitäten weltweit studiert.
Die Erlernung der Völkerrechtsgeschichte hat sowohl theoretischer, als auch praktischer Wert. Aus dem Blickwinkel der Theorie, demonstriert die Geschichte des Völkerrechts wie die Normen, Instituten und Fachgebieten des Völkerrechts formiert wurden, sowie ermöglicht ihre zukunftige Entwicklung zu prognostizieren. Aus dem praktischen Blickwinkel, ist die qualifizierte Auslegung und Behandlung der völlkerrechtlichen Normen unmöglich ohne Vorstellung von ihren Sinn und Bestimmung, die mit Wissenschaft der Geschichte aufgeklärt werden können. Zum Beispiel, die internationale Gerichtshöfe behandeln oft nicht nur die Rechtsnorme, sondern auch die Bedingungen ihrer Entstehung und Prozesse ihrer Formierung. Es ist auch nicht zu verachten, dass internationale Gewohnheit eine der wichtigsten Quellen des Völkerrechts ist, die ohne Wissenschaft der Geschichte unmöglich zu verwenden ist.
Die Schlüsselfrage der Völkerrechtsgeschichte ist das Problem ihrer Periodisierung. Periodisierung bedeutet Ausorderung aus dem gesamten Prozess der Entwicklung des Völkerrechts der bestimmten zeitlichen Abschnitte, jeder von welchen mit verschiedenen Besonderheiten charakterisiert wird. Die Forscher schlugen eine Reihe von Betrachtungsweisen vor. Wolfgang Preiser, der Begründer des Instituts für die Geschichte des Völkerrechts, unterscheidet vier Epochen seiner Abwicklung: 1) Bis Westfälischer Friede (1648); 2) Europäisches Völkerrecht vom Westfälischer Friede bis Wiener Kongress (1648-1815); 3) Ausbau des Europäischen Völkerrechts vom Wiener Kongress bis Erster Weltkrieg (1815-1914); die neueste Völkerrechtsgeschichte (1914-1960). Dieser Periodisierung halten sich auch W.G. Grewe, K.G. Ziegler. Eine andere Periodisierung wurde von F.F. Martens vorgeschlagen. Martens gliederde folgende drei Perioden aus: 1)Von den ältesten Zeiten bis Westfälischen Friede (bis 1648); 2)Vom Westfälischen Friede bis Wiener Kongress (1648-1815); 3) Nach Wiener Kongess (nach 1815).
Der Nachteil dieser Periodisierungen ist ihre Abgelebtheit. Die Arbeiten von Preiser, Grewe und Ziegler fallen in die Mitte des XX Jahrhunderts. Die Arbeit von Martens wurde am Ende des XIX Jahrhunderts publiziert. Mehr aktuell sind die Periodisierungen des russischen Forschers I.I. Likaschuk und des ukrainischen A.I. Dmitrijew. Der Letztgenannte schälgt vor die nächsten Perioden in der Völkerrechtsgeschichte auszugliedern: 1) Die Epoche des lokalen (regionalen) Völkerrecht, zudem das Völkerrecht der ältesten zeiten bis 1648 gehört; 2) Die Epoche des universallen Völkerrechts, in dessen Rahmen das Völkerrecht der Westfalischer Period, Völkerrecht der Wienischer Period, Völkerrecht des Völkerbundes und Völkerrecht der Vereinten Nationen ausgegliedert wird. Der Nachteil dieser Periodisierung ist ihre Anknüpfung an die Geschichte der internationalen Beziehungen. Meist begründet stellt sich die Periodisierung von I.I. Lukaschuk dar, der die folgende Periode in der Entwicklung des Völkerrechts ab teilt: 1) vorinternationale Periode (vor Jahre 1648); 2) Klassisches Völkerrecht (1648-1919); 3) die Überleitung vom klassischen zum modernen Völkerrecht (1919-1945); 4) Modernes Völkerrecht (nach 1945).
FRAGEN ZU VORLESUNG 1
1.Definieren Sie die Begriffe "Völkerrecht" und "Geschichte des Völkerrechts"
2. Wozu soll mann die Geschichte des Völkerrechts studieren?
3. Was ist Periodisierung der Geschichte des Völkerrechts?
4. Welche Periode unterscheidet mann in der Geschichte des Völkerrechts?
