- •Ökonomischen Prinizip
- •Vorstand
- •Finanzvorstand(Finanzwirtschaft)
- •Rechnungswesen / Informationswirtschaft
- •Management
- •Entscheidungstheorie
- •Entscheidungsprobleme
- •Anforderungen an das Entscheidungsfeld:
- •Deskriptive Entscheidungstheorie
- •Unternehmensumfeld
- •2. Unternehmensordnung / Mitbestimmung
- •Öffentlichen und Privaten
- •Rechtsformen des öffentlichen Rechts
- •1. Ohne eigene Rechtspersönlichkeit
- •Genossenschaft
- •Kriterien zur Wahl einer Rechtsform
- •Leistungsprogramm – Übersicht
- •Zunehmende Aufgabespezialisierung
- •Strategische Unternehmensführung
Genossenschaft
Zusammenschluss natürlicher oder juristischer Personen, welche die Förderung gemeinsamer wirtschaftlicher oder soziale Interesse verfolgen.
Ihr Bestand ist von Aus- oder Beitritt unabhängig zur Gründung sind aber Minimum 3 Mitglieder notwendig.
Die Haftung der Mitglieder kann auf deren jeweiligen Geschäftsanteil und somit auf das Vermögen der Genossenschaft begrenzt werden.
Kriterien zur Wahl einer Rechtsform
Leitungs-/Vertretungsbefugnis (z.B. ein Gesellschafter alleine entscheiden oder alle zusammen)
Personengesellschaft: überschränkte haftende Personen haben Leistungs/Vertretungsbefugnis
Kapital Gesellschaft: die Leitungsorgane übernimmt die Geschäftsführung
GmbH: Geschäftsführer
AG: Vorstand
Gewinn-/Verlustverteilung (dispositives Recht d.h. kann von Unternehmen selber festgelegt wurden z.B. Manager wird nur an Gewinn verteiligt, nicht an Verlust.
Orientiert sich an der Hohe der Haftung und der eigenen Kapital.
Bei KG gibt es
Mindestausschüttungen(Aktionäreschutz)
Maximaltauschschüttungen(Gläubigerschutz)
Diese Kriterien hat Einfluss auf Kapitalbeschaffungsmöglichkeiten
Haftung-/Risikoverteilung (unbeschränkte Haftung mit privater Vermögen/Besitz , bspw. Haus - risikoreich, beschränkte Haftung ; Haftung nur mit eigesetztem Kapital.
Personengesellschaften : für Geschäftsführung
Finanzierungsmöglichkeiten
Eigenekapital-Finanzierung: über den Verkauf von Unternehmensteilen( Aktie).
Fremdkapital-Finanzierung : über geliehenes Kapital z.B. Kredit
GmbH ist weniger Kreditwürdig
AG hat günstige EK-Finanzierungsmöglichkeiten durch Emission von jungen Aktien.
Rechnungslegung und Publikationspflichtung
Personengesellschaften: weniger strenge Publizitätspflichten
KG: erweiterte Pub.pflicht. Der Umfang der PP ist abhängig von der Größe der KG.
Strenge PP verbessert den Informationszustand der Kapitalgeber und der Öffentlichkeit, verursachen jedoch Aufwendungen und bieten der Konkurrenz unerwünschte Info.
Mitbestimmungsregeln
Bei PresonenG. : keine
Bei KG: abhängig von Unternehmenszweck, Mitarbeiteranzahl, Rechtsform.
Steuerliche Behandlung
Starker Einfluss auf die Wahl der Rechsform.
Unternehmenskontinuität bei Gesellschafterwechsel
PersonenG. : ein starker Bezug auf die Personen der Einzelnen Gesellschafter
Eine OHG wird zum Beispiel beim Tod eines Gesellschafters aufgelöst, falls im Gesellschaftsvertrag nichts anderes vereinbart wurde
Rechtsform abhängige Aufwendungen
Ergeben sich aus interschiedlicher Rechnungslegung ,Prüfungs-und Publikationschriften
Unterschiedliche Gründungsaufwendungen
Unterschiedliche Organisationskosten z.B. Aufsichtsratgütungen.
Leistungsprogramm
Das Leistungsprogramm einer Unternehmung oder eines Betriebes setzt sich in einer gegebenen Situation aus einer Teilmenge aus allen möglichen Mengen der zu produzierenden Güter und Dienstleistungen zusammen.
In Hinsicht auf das Leistungsprogramm muss entschieden werden, welche Güter und/oder Dienstleistungen (Produktarten), in welchen Mengen(-kombinationen) für welche Nachfragen (für den anonymen Markt oder für einen konkreten Kunden) hergestellt werden sollen
