- •Федеральное агентство по образованию Нижегородский государственный университет им. Н.И. Лобачевского
- •032301 «Регионоведение», 030201 «Политология»
- •1. Menschenrechte
- •1.1. Sicherung der Menschenrechte in der eu
- •1.2. Bekämpfung der Diskriminierung
- •1.3. Weltweiter Einsatz für die Menschenrechte
- •1.4. Die Initiative ergreifen
- •Kriterien
- •Typen ethnischer Minderheiten
- •Entstehung von Minderheiten
- •2. Minderheiten in Deutschland: Ethnische, Nationale, Sprachliche
- •2.1. Ethnische Minderheit
- •Invasion und Immigration
- •Erzwungene Migration
- •Freiwillige Migration
- •Territoriale Veränderungen
- •2.2. Nationale Minderheit
- •2.3. Minderheitensprache
- •1. Menschenrechte
- •2. Wesen der menschenrechte Egalität
- •Unteilbarkeit
- •3. Normativer gehalt der menschenrechte Rechtsquellen
- •4. Bürgerliche und politische rechte
- •5. Klassifizierung nach generationen
- •Erste Generation
- •Zweite Generation
- •Dritte Generation
- •6. Menschenrechtsschutz der vereinten nationen
- •6.1. Charta der Vereinten Nationen (un-Charta)
- •6.2. Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (aemr)
- •Grundlagen
- •6.3. Internationaler Pakt über bürgerliche und politische rechte
- •Rechte und Freiheiten im Zivilpakt
- •Rechte der Staaten, die garantierten Rechte und Freiheiten einzuschränken
- •Durchsetzbarkeit der Rechte und Freiheiten des Zivilpakts
- •7. Die Menschenrechte seit dem 11. September 2001
- •1. Всеобщая декларация прав человека
- •Преамбула
- •2. Zum Übersetzen
- •Aufgabe 2. Для большинства людей Совет Европы ассоциируется с правами человека
- •1. Zusammenfassen
- •Vorbereitung
- •2. Referat/Vortrag halten
- •Vorbereitung
- •Vortragen
- •Права человека
- •603950, Нижний Новгород, пр. Гагарина, 23
4. Bürgerliche und politische rechte
Persönlichkeitsrechte (grundlegende Rechte)
Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit
Schutz vor Folter, Menschenversuchen ohne Einwilligung des Patienten, vor Zwangssterilisation und Zwangskastration, Schutz vor Körperstrafen und Prügelstrafen sowie Schutz vor entwürdigender oder erniedrigender Behandlung (wie beispielsweise Ehrenstrafen), Abschaffung der Züchtigung in Erziehung und Schule
Freiheitsrechte
Recht auf Freiheit, Eigentum und Sicherheit der Person
Allgemeine, nur durch Gesetz beschränkbare Handlungsfreiheit
Freiheit von willkürlichen Eingriffen in die Privatsphäre (Wohnung, Briefgeheimnis etc.)
Persönlichkeitsrechte
Meinungsfreiheit
Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit
Reisefreiheit
Versammlungsfreiheit
Informationsfreiheit
Berufsfreiheit
Justizielle Menschenrechte
Wirksamer gerichtlicher Rechtsschutz bei Rechtsverletzungen
Gerechtes Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Gericht mit gesetzlichen Richtern
Anspruch auf rechtliches Gehör (audiatur et altera pars)
Keine Strafe ohne vorheriges Gesetz (nulla poena sine lege)
Unschuldsvermutung (in dubio pro reo)
Soziale Menschenrechte
Zu den im Internationalen Pakt über Wirtschaftliche, Soziale und Kulturelle Rechte festgelegten Rechtsnormen gehören u. a.:
Recht auf Selbstbestimmung (Art. 1)
Gleichberechtigung von Mann und Frau (Art. 3)
Recht auf Arbeit und angemessene Entlohnung (Art. 6/7)
Recht auf Gründung von Gewerkschaften (Art. 8)
Schutz von Familien, Schwangeren, Müttern und Kindern (Art. 10)
Recht auf einen angemessenen Lebensstandard, einschließlich angemessener Nahrung (Art. 11)
Recht auf den besten erreichbaren Gesundheitszustand (Art. 12)
Recht auf Bildung (Art. 13)
Recht auf Teilhabe am kulturellen Leben (Art. 15)
Gegen die Existenz wirtschaftlicher, kultureller und sozialer Rechte wird bisweilen vorgebracht, dass hier das althergebrachte Abwehrrecht in einen status positivus (Anspruch auf Gewährung positiver sozialer Leistungen) umschlage.
Die Charakterisierung bürgerlicher und politischer Rechte als reine Abwehrrechte geht jedoch ebenso fehl, wie die der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte als reine Gewährleistungsrechte.
So ist etwa die Gewährleistung innerer und äußerer Sicherheit und einer unabhängig funktionierenden Justiz eine positive Staatsleistung. Diese wird jedoch weitaus überwiegend als eigentlicher Staatszweck und damit als gerechtfertigt angesehen. Ähnliches gilt für die Durchsetzung allgemeiner und freier Wahlen.
Gleichzeitig treten soziale, wirtschaftliche oder kulturelle Rechte oftmals als Abwehrrechte auf. Dazu zählen die Unterlassung von Zwangsvertreibung im Zuge eines innerstaatlichen Konflikts wie auch die Respektierung des Rechts eines indigenen Volks auf Beibehaltung seiner Sprache, seines Rechtssystems oder seiner Institutionen.
5. Klassifizierung nach generationen
Im 20. Jahrhundert hat sich die Einteilung der Menschenrechte in drei „Generationen“ eingebürgert.
Die Rechte der „ersten Generation“ sind „echte“ Menschenrechte, während der Menschenrechtscharakter der zweiten und dritten Generation in Zweifel gezogen wird. Zudem wird mit dem Begriff der „Generationen“ eine zeitliche Abfolge suggeriert, die nicht der geschichtlichen Entwicklung entspricht.
