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  1. Die Aufgabe des Bundestages in Deutschland ist es, die Interessen der Bundesländer auszudrücken.

  2. Statt alle Beweise gründlich auszuwerten, übergab der Untersuchungsführer die Sache ans Gericht.

  3. Der Richter kann richtige Entscheidungen nicht treffen, ohne alle Gesetze gut zu kennen.

  4. Alle Bürger haben das Recht, seinen Beruf frei zu wählen.

VII. Перепишите и письменно переведите текст. Zur Geschichte der Verfassungen

  1. Die Verfassung ist das Grundgesetz eines Staates. Der Terminus „Verfassung" stammt vom lateinischen Wort „constitutio" und bedeutet „Festlegung, Ordnung". Die Verfassung legt also die Gesamtheit der Regeln über die Leitung des Staates, die Bildung und den Aufgabenkreis der obersten Staatsorgane, die grundlegenden Staatseinrichtungen und die Stellung des Bürgers im Staat fest.

  2. Die erste bürgerliche Verfassung entstand in den USA. Am 14. März 1787 trat die verfassungsgebende Konvention in Philadelphia zusammen und wählte Washington zu ihrem Vorsitzenden. Nach vier Monaten schwieriger Arbeit verabschiedete die Konvention mit 39 gegen 3 Stimmen die Verfassung. Am 4. März 1789 trat die Verfassung der USA in Kraft

  3. Die erste Verfassung in Europa erschien in Frankreich nach dem Sieg der Größten Französischen Revolution im Jahre 1791. Im XIX. Jahrhundert nahmen die meisten europäischen Staaten ihre Verfassungen an.

  4. In Russland begann der Kampf der progressiven Kräfte für eine Verfassung ebenfalls in der ersten Hälfte des XIX. Jahrhunderts. Aber bis zum Jahre 1918 besaß Russland keine Verfassung. Die Verfassung der RSFSR beschloss man am 10. Juni 1918. Diese Verfassung bezeichnete die Russische Republik als Föderation nationaler Republiken, als freien und freiwilligen Bund freier Nationen. Die Verfassung der RSFSR bildete die Grundlage der gesetzgebenden Tätigkeit und der Verwaltung des Staates im Laufe einer ganzen historischen Periode. Sie existierte bis zum Jahre 1924.

  5. Die Verfassung der Russischen Föderation von 1993 trat am 12. Dezember in Kraft. Die Verfassung besteht aus einer Präambel und 137 Artikeln. Der grundlegende Verfassungstext gliedert sich in 2 Abschnitte. Der erste Abschnitt umfasst 9 Kapitel. Die Verfassung regelt die politische und rechtliche Grundordnung Russlands. Laut Verfassung ist Russland ein demokratischer föderativer Rechtsstaat mit republikanischer Regierungsform. Alle Staatsgewalt geht vom Volk aus. Das Volk übt die Staatsgewalt durch die gesetzgebenden, vollziehenden und rechtsprechenden Organe aus. Die Organe der Legislative, Exekutive und Judikative sind selbstständig. Das 2. Kapitel verankert die Grundrechte, Bürgerrechte und Freiheitsrechte des Menschen und der Bürger Russlands. Im dritten Kapitel handelt es sich um den föderativen Aufbau Russlands, um die Kompetenzausscheidungen zwischen der Föderation und den Subjekten der Föderation. In den Kapiteln 4-7 finden sich die Artikel über die Bundesbehörden: den Bundespräsidenten als Staatsoberhaupt, die Bundesversammlung als vertretendes und gesetzgebendes Organ der Russischen Föderation, die Regierung als vollziehendes Organ und Gerichte als Organe der rechtsprechenden Gewalt. Das Kapitel 8 umfasst die Fragen der Selbstverwaltung. Kapitel 9 heißt „Verfassungsänderungen und Revision der Verfassung". Der 2. Abschnitt enthält die Schluss- und Übergangsbestimmungen.