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Trenirovochnye_testy_po_nemeckomu_jazyku.doc
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Stufe II

Aufgabe 4: Lesen Sie den Zeitungsartikel. Welche Aussagen sind richtig (r), welche sind falsch (f)? Geben Sie bei den richtigen Aussagen auch die Zeile(n) an.

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chadensersatz nur bei berechtigten Klagen über Mängel

FRANKFURT (AP) Die Sommersaison läuft langsam aus – die Veranstalter bereiten sich auf die jährliche Beschwerde welle vor. Rund 300,000 unzufriedene Urlauber fordern jedes Jahr eine nachträgliche Reduzierung des Reisepreises. Beschwerden gibt es vor allem über das Essen und über Lärm. Tauchen solche Probleme auf, muss zunächst die Reiseleitung am Ort selbst um Abhilfe gebeten werden. Ist das nicht möglich, folgt der Beschwerdebrief an den Veranstalter und erst dann der Gang vors Gericht. Die überwiegende Zahl der Klagen wird jedoch gütlich geregelt, die juristische Klärung bleibt die Ausnahme. Auch die schlechten Erfolgsaussichten tragen wohl dazu bei: Von den 10- bis 15,000 Fällen, die pro Jahr vor Gericht landen, gehen nach Einschätzung des Deutschen Reisebüro-Verbandes nur 25 Prozent zugunsten des Klägers aus.

So ist die Beurteilung der Mahlzeiten häufig Geschmacksache. Die Chancen, Reisekosten dafür erstattet zu bekommen, sind gering. Erfolg versprechender sind Klagen über Lärm. Da urteilen die Richter fast immer zugunsten der Kläger, „und dann gibt es auch Geld zurück“, erklärt Reiserechtsspezialist Tonner. Fehlt die Klimaanlage trotz Zusage, sind zwischen zehn und 20 Prozent des Preises drin. Fällt die Toilette aus, mindern sich die Kosten bis zu 15 Prozent. Wichtig ist es, die Beschwerde innerhalb eines Monats vorzubringen.

  1. Jedes Jahr beschweren sich Urlauber bei den Reisegesellschaften über Unannehmlichkeiten und Nachteile am Urlaubsort.

  2. Die unzufriedenen Urlauber wollen ihr Geld zurück.

  3. r