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нем УМК бакалавр - заочное.doc
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5.3. Перепишите предложения; укажите, в каком падеже стоят под­черкнутые существительные:

  1. Es handelt sich um die Grundprinzipien des Rechtsstaates.

  2. Der Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit gehört zu den Verfassungsgrundsätzen.

3. Der Begriff des Rechtsstaates umfasst die Forderung nach einer Verfassung.

5.4. Переведите письменно следующие предложения:

  1. Diese Funktionen werden einige Organe ausüben.

  1. Die Gewaltenteilung ist das wichtigste Organisations- und Funktionsprinzip eines Rechtsstaates.

  1. Man kann den Rechtsstaat auch den Verfassungsstaat nennen.

  2. Die Gewaltenteilung hat die Machtkonzentration auszuschließen.

  3. Die Grundrechte legen die gleiche Freiheit aller Bürger fest.

  4. Man spricht über die Idee des Verfassungsstaates.

7. Der Vorrang der Verfassung gegenüber dem Gesetz und allen anderen staatlichen Gesetzesakten ist im Grundgesetz zu verankern.

  1. Die Gewaltenteilung gehörte immer zu den Grundprinzipien des Rechts-­ staates.

  2. Die Hauptfunktionen der Staatsgewalt sollen verschiedene Organe ausüben.

  3. Die Staatsgewalt ist sowohl in gesetzgebende, als auch in vollziehende und rechtsprechende Gewalt geteilt.

Контрольное задание №2 Вариант 1

1. Переведите письменно текст №1 на русский язык с помощью словаря.

Текст №1: Das Recht in Deutschland

Das Recht ist der zentrale Begriff der Rechtswissenschaft.

Das subjektive Recht ist eine Berechtigung, die sich jedem Menschen unmittelbar aus dem objektiven Recht ergibt.

Das objektive Recht ist die Summe der Rechtsnormen, die von den bevollmächtigten Institutionen festgelegt werden. Sie sollen das Verhältnis eines Menschen oder einer Gruppe von Menschen zu dem Staat regeln.

Das objektive Recht teilt man in öffentliches und privates Recht. Die Aufgabe des Privatrechts ist es, die Rechtsbeziehungen der einzelnen Menschen zueinander zu regeln.

Das öffentliche Recht regelt das Verhältnis des Einzelnen zum Staat und zu den übrigen Trägern der öffentlichen Gewalt. Es beschäftigt sich mit den Aufgaben des Staates, mit dem Verhältnis der Staatsorgane zueinander, mit den Beziehungen zwischen Staat und Staatsbürgern und den Staaten zueinander.

Das Völkerrecht ist ein Teil des öffentlichen Rechts, da es sich auf die Beziehungen der Staaten zueinander spezialisiert.

Das innerstaatliche öffentliche Recht teilt man in Kirchenrecht, öffentliches Justizrecht und Staatsrecht.

Das öffentliche Justizrecht teilt man in einen formellen und einen materiellen Teil. Der materielle Teil enthält das Strafrecht.

Das Staatsrecht teilt man in Verwaltungsrecht und Verfassungsrecht. Das Verfassungsrecht nennt man auch das Staatsrecht im engen Sinne. Dem Verfas­sungsrecht Deutschlands liegt das Grundgesetz zugrunde. Das Verwaltungsrecht beschäftigt sich mit den untergeordneten Organen und umfasst vorwiegend die Lehre von den öffentlich-rechtlichen Personen.

Innerhalb des innerstaatlichen deutschen Rechts muss man zwischen Bundesrecht und Landesrecht unterscheiden.