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вопросы по нем. языку.docx
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Variante № 11 Einführung des Euro als Buchgeld

Am 31. Dezember 1998 wurden die Wechselkurse vom damaligen Ratsvorsitzenden der EU-Finanzminister Rudolf Edlinger (Österreich) zwischen dem Euro und den einzelnen Währungen der Mitgliedstaaten unwiderruflich festgelegt, und der Euro wurde somit am 1. Januar 1999 gesetzliche Buchungswährung. Er ersetzte die ECU in einem Umrechnungsverhältnis von 1:1. Einen Tag später, am 2. Januar, notierten bereits die europäischen Börsen in Mailand, Paris und Frankfurt am Main sämtliche Wertpapiere in Euro. Eine weitere Änderung im zeitlichen Zusammenhang mit der Euroeinführung war der Wechsel in der Methode der Preisdarstellung für Devisen. In Deutschland war bis zum Stichtag die Preisnotierung (1 US$ = x DM) die übliche Darstellungsform. Seit 1. Januar 1999 wird der Wert von Devisen in allen Teilnehmerländern in Form der Mengennotierung dargestellt (1 EUR = x US$). Ferner konnten seit dem 1. Januar 1999 Überweisungen und Lastschriften in Euro ausgestellt werden (in Griechenland seit dem 1. Januar 2001). Konten und Sparbücher durften alternativ auf Euro oder die alte Landeswährung lauten, Wertpapiere wurden nur noch in Euro gehandelt.

Der endgültige Übergang zum Euro

Deutschland und Österreich

In Deutschland wurde der Euro im Rahmen des sogenannten „Frontloading-Verfahrens“ ab September 2001 an Banken und Handel verteilt. Der Handel sollte durch die Ausgabe von Euro und Annahme von DM in den Umtauschprozess einbezogen werden. Ab dem 17. Dezember 2001 konnte in deutschen Banken und Sparkassen bereits eine erste Euro-Münzmischung, auch „Starterkit“ genannt, erstanden werden. Diese Starterkits beinhalteten 20 Münzen im Wert von 10,23 Euro und wurden für 20 DM ausgegeben. In Österreich enthielten die Starterkits 33 Münzen im Gesamtwert von 14,54 Euro und wurden für 200 Schilling ausgegeben. Die allgemeine Geldausgabe – insbesondere auch der neuen Geldscheine – begann am 1. Januar 2002.

Banknoten

Die Fälschungssicherheit der Eurobanknoten wird im internationalen Vergleich hoch angesehen. Um sie zu gewährleisten, sind die Scheine mit mehreren Sicherheitsmerkmalen ausgestattet. Zum einen werden in das Banknotenpapier bei der Produktion fluoreszierende Fasern und ein mittig verlaufender Sicherheitsfaden eingebracht, der in Gegenlicht dunkel erscheint und die Wertangabe als Mikrodruck trägt. Außerdem bestehen die Scheine aus Baumwollfasern, die ihnen eine charakteristische Struktur verleihen. Unter UV- oder IR- Licht reflektieren die Scheine in unterschiedlichen Farben. Ein Wasserzeichen in den Noten lässt im Gegenlicht das jeweilige Architekturmotiv und die Wertzahl erkennen. Das Durchsichtsregister in der linken oberen Ecke der Banknotenvorderseite lässt ebenfalls im Gegenlicht zusammen mit dem Rückseitenmotiv die Wertzahl erscheinen. Dies passiert dadurch, dass auf der Vorder- und Rückseite jeweils nur Fragmente der Wertzahl gedruckt sind, die sich erst bei der Durchsicht zusammenfügen. Am Rand der 5-, 10- und 20-Euro-Banknoten ist ein durchlaufender metallisierter Folienstreifen aufgebracht, der je nach Beleuchtungswinkel entweder das Euro-Symbol oder den jeweiligen Wert des Scheines als Kinegramm erscheinen lässt. Die höherwertigen Euroscheine ab 50 Euro besitzen an dieser Stelle ein positioniertes Folienelement, das beim Kippen der Banknote in Form eines Hologramms – je nach Betrachtungswinkel – das jeweilige Architekturmotiv beziehungsweise die Wertzahl zeigt. Durch das Druckverfahren der Banknoten, dem Stichtiefdruckverfahren kombiniert mit – als Irisdruck ausgeführten – indirektem Hochdruck, entsteht auf der Geldscheinvorderseite ein ertastbares Relief, das die Fälschung der Banknoten erschwert und zugleich Sehbehinderten die Unterscheidung der Banknoten vereinfacht. Außerdem sind die Abbildungen der Fenster und Tore und die Abkürzungen der Europäischen Zentralbank (BCE, ECB, EZB, EKT, EKP) ertastbar. Die Scheine niedrigen Wertes haben auf der Rückseite einen goldtransparenten Perlglanzstreifen, während bei den Werten ab 50 Euro die Farbe der Wertziffer beim Kippen variiert (OVI = optical variable ink). Zudem besitzen die Euroscheine maschinenlesbare Kennzeichen, die eine automatische Überprüfung der Echtheit gewährleisten. Die Deutsche Bundesbank empfiehlt generell, sich niemals nur auf ein einziges Sicherheitsmerkmal zu konzentrieren.

EU-Länder mit Pflicht zur Euro-Einführung

Alle EU-Mitgliedsländer, die den Euro nicht bereits als Währung eingeführt haben, sind gemäß Maastricht-Vertrag dazu verpflichtet, die Gemeinschaftswährung nach Erfüllung festgelegter nomineller Konvergenzkriterien einzuführen. Der zweijährige Verbleib im WKM II ohne Anpassung des Leitkurses ist eines von vier Konvergenzkriterien zur Euro-Einführung. Lediglich Großbritannien und Dänemark behielten sich das Recht vor, selbst über den Beitritt zur Währungsunion zu entscheiden (so genanntes „Opting out“).