- •Teil I. Texte und Aufgaben zum Unterricht.
- •Die europäische zentralbank
- •I. Welche Verben stecken in folgenden Substantiven? Wie heißen sie auf Russisch?
- •II. Schreiben Sie aus zwei ersten Texten alle Sätze mit Passivformen heraus. Erklären Sie den Gebrauch der entsprechenden Passivformen.
- •III. Wandeln Sie folgende Sätze ins Passiv um.
- •IV. Beantworten Sie die Fragen.
- •V. Beanrworten Sie die Fragen.
- •I. Nennen Sie Anfangsformen der Bestandteile der folgenden Adjektive und übersetzen Sie die Adjektive ins Russische.
- •II. Sagen Sie die Sätze auf Deutsch.
- •IV. Stellen Sie Fragen zu den unterstrichenen Wortgruppen.
- •I. Besprechen Sie in Form eines Rundtischgesprächs folgende Themen:
- •I. Finden Sie im Text „Preisstabiltät“ zusammengesetzte Substantive und erklären Sie, wie sie gebildet sind.
- •II. Ergänzen Sie aus dem Schüttelkasten.
- •III. Setzen Sie, wo es nögig ist, den Partikel -zu-.
- •IV. Beantworten Sie die Fragen.
- •V. Finden Sie im Text „Preisstabilität“ alle Sätze mit Infinitiven oder Infinitivgruppen und erklären Sie ihren Gebrauch.
- •VI. Finden Sie in demselben Text alle Partizipien und bestimmen Sie ihre Rolle im Satz.
- •Inflationsursachen aus kürzerfristiger Perspektive
- •I. Finden Sie im Text deutsche Äquivalente.
- •II. Bilden Sie aus zwei einfachen Sätzen eine Satzgefüge.
- •III. Wandeln Sie die Passiv-Sätze in Aktiv um. Beachten Sie die Zeitformen.
- •IV. Finden Sie in den nächsten Sätzen Partizipien, bestimmen Sie ihre Rolle im Satz und übersetzen Sie diese Sätze ins Russische.
- •V. Beantworten Sie die Fragen.
- •I. Definieren Sie folgende Begriffe
- •II. Diskutieren Sie über die geldpolitische Strategie der Nationalbank der Republik Belarus.
- •I. Finden Sie im Text „Geldpolitische Instrumente“ alle Feminina und erklären Sie, wie sie gebildet wurden.
- •III. Formulierem Sie den Hauptgedanken jedes Absatzes.
- •IV. Ergänzen Sie die Sätze.
- •V. Schreiben Sie die Endungen der Adjektive auf.
- •VI. Bilden Sie Dialoge zu den Texten „Kommunikation“, „Monetäre und Finanzielle Statistiken“. Aufgaben zum Thema „Geldpolitik“
- •I. Definieren Sie folgende Begriffe.
- •II. Führen Sie eine Pressekonferenz zum Thema „Geldpolitik der ezb und der nb der Republik Belarus“ durch.
- •Vorteile der ewu
- •Risiken der ewu
- •Konvergenzkriterien
- •Stabilitäts- und Wachstumspakt
- •I. Übersetzen Sie folgende Wortgruppen und bilden Sie damit die Sätze.
- •II. Ergänzen Sie die Konjunktionen.
- •IV. Übersetzen Sie folgende Sätze ins Russische und erklären Sie die Bildung und den Gebrauch des Konjunktivs.
- •V. Beantworten Sie die Fragen.
- •Aufgaben zum Thema „Vorteile und Risiken der ewu“
- •I. Besprechen Sie mit Ihrem Ansprechspartner die Vorteile und Risiken der ewu. Versuchen Sie über die Währung im gus-Raum zu sprechen.
- •Teil II. Texte für autonomes Lernen.
- •Geld, das man nicht sehen kann
- •Verfügung mittels Überweisung
- •Geldpolitisches Instrumentarium
- •Verfahrensweise bei Tendergeschäften: Mengen- und Zinstender
- •Internationalisierung der Finanzmärkte
- •Vorteile internationaler Finanzmärkte
- •Geschichtlicher Abriss der deutschen Notenbank.
- •Die Deutsche Bundesbank als Teil des eszb: ein wichtiger und erfahrener Partner.
- •Die Umsetzung der europäischen Geldpolitik in Deutschland: Dafür trägt die Bundesbank die Verantwortung.
- •Organisation des bargeldlosen Zahlungsverkehrs: Die Bundesbank schafft die Verbindungen.
- •Verwaltung der Währungsreserven: Gold und Devisen schaffen Vertrauen.
- •Inhaltsverzeichnis
- •Quellenverzeichnis
Die europäische zentralbank
Die EZB wurde im Juni 1998 in Frankfurt am Main errichtet und übernahm die Aufgaben ihrerVorgängerinstitution, des Europäischen Währungsinstituts (EWI). Die EZB ist eine supranationale Institution mit eigener Rechtspersönlichkeit. Im Jahr 2002 schrieb die EZB für die Gestaltung ihres neuen Standorts einen internationalen Architekturwettbewerb aus. Dafür wurde ein Grundstück im östlichenTeil der Stadt Frankfurt am Main erworben.
Der Personalbestand der EZB ist wahrhaft europäisch; ihre Mitarbeiter kommen aus allen 25 Ländern der Europäischen Union.
AUFGABEN DES EUROSYSTEMS
Das Eurosystem hat vier grundlegende Aufgaben. Zunächst ist es betraut mit der Durchführung der vom EZB-Rat festgelegten Geldpolitik, z. B. der Beschlüsse über die EZB-Leitzinsen (der Mindestbietungssatz für die Hauptrefinanzierungsgeschäfte, die Zinssätze für die Spitzenrefinanzierungsfazilität und die Einlagefazilität) und gegebenenfalls der Beschlüsse zu geldpolitischen Zielen sowie zur Bereitstellung von Zentralbankgeld. Das Direktorium ist verantwortlich für die Durchführung der Geldpolitik und erteilt den nationalen Zentralbanken die hierzu erforderlichen Weisungen. Das Direktorium entscheidet beispielsweise einmal wöchentlich über die Liquiditätszuteilung an den Bankensektor durch die Hauptrefinanzierungsgeschäfte.
Zwei weitere Aufgaben des Eurosystems bestehen darin, Devisengeschäfte durchzuführen sowie die offiziellen Währungsreserven der Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets zu halten und zu verwalten.
Die NZBen des Eurosystems haben Währungsreserven in Höhe von rund 40 Mrd € (85% Devisenbestände und 15% Gold) auf die EZB übertragen. Im Gegenzug haben die NZBen auf Euro lautende, verzinsliche Forderungen gegenüber der EZB. Die NZBen des Eurosystems sind an der Verwaltung der Währungsreserven der EZB beteiligt; Sie handeln gemäß den von der EZB erlassenen Richtlinien für das Portfoliomanagement und im Auftrag und im Namen der EZB. Die verbleibenden Währungsreserven des Eurosystems gehören den NZBen und werden von diesen verwaltet.Transaktionen in solchen Währungsreserven sind vom Eurosystem geregelt. Insbesondere Transaktionen, die bestimmte Schwellenwerte überschreiten, bedürfen der vorherigen Genehmigung durch die EZB.
Eine vierte grundlegende Aufgabe des Eurosystems besteht darin, das reibungslose Funktionieren der Zahlungssysteme zu fördern. Des Weiteren trägt das Eurosystem zur Durchführung der Finanzaufsicht bei: Es berät Gesetzgeber in seinem Zuständigkeitsbereich und erstellt monetäre und finanzielle Statistiken.
Der EG-Vertrag sieht darüber hinaus vor, dass die EZB das ausschließliche Recht hat, die Ausgabe von Euro-Banknoten zu genehmigen.
UNABHÄNGIGKEIT
Bei der Durchführung von Aufgaben im Zusammenhang mit dem Eurosystem dürfen die EZB und die NZBen keineWeisungen von Organen oder Einrichtungen der Gemeinschaft, Regierungen der Mitgliedstaaten oder anderen Stellen einholen oder entgegennehmen. Auch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft sowie die Regierungen der Mitgliedstaaten dürfen nicht versuchen, die Mitglieder der Beschlussorgane der EZB oder der nationalen Zentralbanken bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu beeinflussen.
Um die Kontinuität der Amtszeit für Präsidenten der NZBen und Mitglieder des Direktoriums der EZB zu gewährleisten, schreibt die Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank Folgendes vor:
eine Amtszeit von mindestens fünf Jahren für die Präsidenten der NZBen;
eine Amtszeit von acht Jahren für Mitglieder des Direktoriums, wobei eine Wiederernennung nicht zulässig ist;
eine Amtsenthebung von Mitgliedern des Direktoriums ist nur möglich, wenn die Voraussetzungen für die Ausübung des Amtes nicht mehr erfüllt werden oder eine schwere Verfehlung vorliegt. Für die Beilegung von Rechtsstreitigkeiten in diesem Zusammenhang ist der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften zuständig.
Das Eurosystem ist auch funktionell unabhängig. Die EZB und die NZBen verfügen über alle Instrumente und Kompetenzen, die für die Durchführung einer effizienten Geldpolitik erforderlich sind; sie sind befugt, selbständig über deren Einsatz zu entscheiden.
Das Eurosystem darf keine Darlehen an Einrichtungen der Gemeinschaft oder nationale Einrichtungen öffentlichen Rechts vergeben; diese Regelung schirmt das Eurosystem gegen etwaige Einflussnahmen durch öffentliche Einrichtungen ab und stärkt somit seine Unabhängigkeit. Darüberhinaus ist der EZB-Rat befugt, zur Erfüllung der Aufgaben des ESZB sowie in bestimmten anderen Fällen, die in Rechtsakten des EU-Rats speziell festgelegt sind, bindende Verordnungen zu erlassen.
