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Немецкий язык для юристов.doc
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☆

III. Finden Sie die russischen Entsprechungen .

  1. der Aufsicht der Bundesländer unterstehen

  1. подразделяться на факультеты

  1. an der Spitze stehen

  1. излагать учебный материал

  1. sich in Fakultäten gliedern

  1. сдавать переходный экзамен

  1. als wichtigste Lehrveranstaltungen gelten

  1. подчиняться контролю федеральных земель

  1. den Lehrstoff vortragen

  1. считаться важнейшими учебными занятиями

  1. eine Zwischenprüfung ablegen

  1. быть во главе

IV. Übersetzen Sie die Verben und bilden Sie das Partizip II.

  1. abfragen

  1. ablegen

  1. aufteilen

  1. ausbilden

  1. eröffnen

  1. durchführen

  1. leiten

  1. vertiefen

  1. wählen

  1. unterteilen

V. Setzen Sie die Verben in Passiv korrekt ein, übersetzen Sie die Sätze. Wiederholen Sie Grammatik, Seite 196.

  1. Das Studienjahr ....gewöhnlich in zwei Semester ..... (aufteilen).

  2. Die Fakultät .... von einem Dekan ..... (leiten).

  3. Die Lehrinhalte .... in so genannten Seminaren oder Übungen praxisnah weiter ..... (vertiefen).

  4. In naturwissenschaftlichen Studiengängen .... Laborarbeiten ..... (durchführen).

  5. Nach der Hälfte des Studiums .... in der Regel eine Zwischenprüfung ..... (ablegen).

  6. Jurastudenten .... in Deutschland zum so genannten «Einheitsjuristen» ..... (ausbilden).

  7. Im Unterschied zu vielen anderen Fächern .... im Jurastudium der gesamte Stoff im Staatsexamen am Ende des Studiums in vollem Umfang ..... (abfragen).

  8. Der Stoff des Studiums .... in die Gebiete Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht ..... (unterteilen).

  9. Mit dem Jurastudium .... sehr umfassende Berufsmöglichkeiten ..... (eröffnen).

  10. Viel häufiger .... der Beruf des Rechtsanwalts ..... (wählen).

Text a. Studium an einer Hochschule

In Deutschland sind die meisten Universitäten heute als rechtsfähige öffentlich-rechtliche Körperschaften organisiert und unterstehen der Aufsicht der Bundesländer. Zuständig ist das entsprechende Ministerium beziehungsweise der Senator für Wissenschaft und Kunst. Für allgemeinbildende Schulen ist in der Regel ein anderes Ministerium zuständig.

An der Spitze einer Universität steht ein Rektor (traditionelle Anrede: Magnifizenz) oder Präsident, der in der Regel selbst ein Universitätsprofessor ist.

Die Lernenden an einer Universität bezeichnet man als Studenten oder als Studierende. Die verschiedenen Arten von Lehrenden werden unter dem Oberbegriff Dozenten zusammengefasst. Lehre und Forschung werden an einer Universität von den Professoren des entsprechenden Faches eigenverantwortlich geleitet.

Universitäten gliedern sich in einzelne Fakultäten, Fachbereiche oder Departements, die von einem Dekan (traditionelle Anrede: Spektabilität) geleitet werden.

Das Studium beginnt für den Studenten mit der Immatrikulation und endet mit der Exmatrikulation.

Das Studienjahr („akademisches Jahr“) wird gewöhnlich in zwei Semester aufgeteilt: Wintersemester und Sommersemester. Das Semester (aus dem Lateinischen: „Zeitraum von sechs Monaten“) ist die Bezeichnung für das akademische Halbjahr. An einigen wenigen Hochschulen (Universitäten der Bundeswehr und einigen Privathochschulen) gibt es auch eine Einteilung des Studienjahres in Trimester. Praktisch bedeutet das jedoch die Aufteilung des Studienjahres in 3 Abschnitte (zu je 4 Monaten).

Die Lehrveranstaltungen des Wintersemesters beginnen gewöhnlich Mitte Oktober eines jeden Jahres und dauern bis ca. zum 15. Februar. Im Sommersemester liegen die Veranstaltungen in der Zeit ca. vom 15. April bis zum 15. Juli. Dazwischen ist die vorlesungsfreie Zeit (so genannte «Semesterferien»). In der vorlesungsfreien Zeit finden in der Regel die Prüfungen und Klausuren statt. So sieht das Studienjahr aus.

Als wichtigste Lehrveranstaltungen der Universitäten gelten (zumindest theoretisch) die Vorlesungen, in denen ein Dozent mit akademischer Lehrbefugnis Lehrstoff aus seinem Fachgebiet, wenn möglich aus seinem Forschungsgebiet, vorträgt. Die Lehrinhalte werden in so genannten Seminaren oder Übungen praxisnah weiter vertieft. Diese Lehrveranstaltungen werden oft von Assistenten oder anderen Lehrbeauftragten geleitet. Hier ist auch die Mitarbeit der Studenten gefordert. In naturwissenschaftlichen Studiengängen werden beispielsweise Laborarbeiten durchgeführt, in den geisteswissenschaftlichen Fächern beteiligen sich die Studenten mit Referaten.

Nach der Hälfte des Studiums bzw. einem bestimmten Zeitabschnitt wird in der Regel eine Zwischenprüfung abgelegt, die oft eine fakultätsspezifische Bezeichnung trägt. Nach dem Hauptstudium, der zweiten Hälfte der regulären Studienzeit, legt der Student sein Examen ab, das auch wieder fakultäts- und studiengangspezifisch nach dem zu erlangenden akademischen Grad bezeichnet wird („Magisterprüfung“, „Diplomprüfung“, „Staatsexamen“ etc.).