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юристы 1 курс сокр.docx
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6.Определите временную форму глагола. Переведите предложения на русский язык.

  1. Das ist die Abteilung der Polizei, die selbständig oder im Auftrage der Staatsanwaltschaft Straftaten untersucht.

  2. Die Untersuchungsmetodik hat sich in den letzten Jahren sehr verändert.

  3. Der Passant hat sich an den Polizist gewandt.

  4. Der Geschädigte starb am Unglucksfallort.

  5. In ihren Wahlprogrammen stellten die Parte.ien ihre Ordnungsvorstellungen und politischen Ziele in Gesellschaft und Staat dar.

  6. Wir werden im Seminar die Probleme des Strafrechts besprechen.

Die öffentliche Verwaltung ist eine oft schwer durchschaubare staatliche Institution

7.Переведите предложения на немецкий язык.

  1. Преступник должен быть задержан в кратчайшие сроки.

  2. 3 Я расскажу вам об этом происшествии

  3. Мой друг уже прочитал протокол

  4. Знаете ли вы этого преступника?

  5. Он – опытный адвокат.

8.Напишите неопределенную форму глагола, от которого образованы следующие причастия. Словосочетания переведите на русский язык.

Der wachsende Erfolg, die überprüfenden Aussagen, das begangene Verbrechen, die handelnde Person, die bewährte Methode, die rechtsprechende Gewalt, das vereinte Europa, die gefundenen Gegenstände

9.Переведите предложения, определите тип придаточных.

  1. Nachdem mein Freund das Studium an der juristischen Akademie absolviert hatte, begann er als Richter zu arbeiten.

  2. Ein Gesetz ist angenommen, wenn es die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhalten hat.

  3. Wenn wir in Frieden leben wollen, müssen wir gegen den Krieg kämpfen.

  4. Man kann nach deutschem Recht mit der Vertretung vor Gericht auch eine Person betrauen, die kein Rechtsanwalt ist.

10.Прочитайте текст и переведите его (письменно).

Das Gesetzgebungsverfahren

Das Gesetzgebungsverfahren beginnt gemäß Art. 76 GG mit der Einbringung eines Gesetzentwurfes beim Deutschen Bundestag. Nach der Verfassung kann ein Gesetzentwurf beim Parlament nicht von jedermann, sondern nur von drei Staatsorganen eingebracht werden, nämlich von der Bundesregierung, aus der Mitte des Bundestages und von dem Bundesrat.

Die meisten Gesetzentwürfe stammen von der Bundesregierung, der kleinere Teil wird aus der Mitte des Parlaments oder auch vom Bundesrat cingebracht. Gesetzesvorlagen der Bundesregierung müssen zunächst dem Bundesrat zugeleitet werden, der binnen sechs Wochen dazu Stellung nehmen kann. Erst dann reicht die Regierung ihre Vorlage beim Bundestag ein. Gesetzesvorlagen des Bundesrates gehen zunächst der Bundesregierung zu, die sie mit einer Stellungnahme an den Bundestag weiterleiten muß. Aus der Mitte des Bundestages eingebrachte Vorlagen müssen von einer Fraktion oder mindestens 5% der Abgeordneten unterzeichnet sein.

Ist der Gesetzentwurf eingebracht, so führt der Präsident des Bundestages im Altestenrat eine Beratung darüber durch, wann der Entwurf auf die Tagesordnung des Bundestages gesetzt werden soll und welche Ausschüsse den Entwurf beraten sollen. Der Bundestag behandelt die einzelnen Gesetze in drei Lesungen. Die erste Lesung findet im Plenum statt. danach wird der Entwurf an den zuständigen Ausschuß überwiesen. Von dort gelangen die Gesetzentwürfe wieder in das Penum des Bundestages, wo sie in zweiter und dritter Lesung beraten und schließlich durch Abstimmung verabschiedet werden. Für die Annahme eines Gesetzentwurfs oder eines Änderungsantrages genügt die Zustimmumg der Mehrheit der abstimmenden Abgeordneten, also eine relative Mehrheit. Für die Annahme eines Gesetzentwurfs, durch den die Verfassung geändert wird, ist die Zustimmung von zwei Dritteln aller Mitglieder des Bundestages erforderlich.

Durch den Beschluß des Bundestages wird die Gesetzesvorlage zum Gesetz erhoben. Er kann allerdings noch scheitern, wenn der Bundesrat seine Zustimmung verweigert oder Einspruch einlegt. Lehnt der Bundesrat das neue Gesetz ganz oder in einzelnen Teilen ab, kann er die Einberufung des Vermittlungsausschusses verlangen, der sich aus je 11 Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates zusammenseizi. Auch der Bundestag und die Bundesregierung haben das Recht, bei zustimmungsbedürftigen Gesetzen den Vermittlungsausschuß anzurufen. Ist auch nach dem Verfahren vor dem Vermittlungsausschuß die Zustimmung des Bundesrates nicht zu erreichen, ist das Gesetz endgültig gescheitert

Gegen ein einfaches Gesetz kann der Bundesrat erst nach dem Verfahren vor dem Vermittlungsausschuß Einspruch einlegen, der jedoch vom Bundestag mit der Mehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl überstimmt werden kann. Erreicht der Bundestag die für Zurückweisung des Einspruchs notwendige Mehrheit nicht, scheitert das Gesetz ebenfalls.

Ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz kommt also nur dann zustande, wenn der Bundesrat dem Gesetzesbeschluß zustimmt, den Vermittlungsausschuß nicht anruft und keinen Einspruch einlegt oder wenn der Einspruch vom Bundestag überstimmt wird. Hat ein Gesetz den Bundestag und den Bundesrat passiert, wird es vom zuständigen Minister und vom Bundeskanzler unterzeichnet und dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung zugeleitet. Mit der Ausfertigung wird bestätigt, daß das Gesetz formell ordnungsgemäß zustande qekommen ist. Ist im Gesetz kein anderer Termin genannt, tritt es 14 Tage nach der Verkünduing im Bundesgesetzblatt in Kraft.