- •Часть 2
- •Предисловие
- •Vorwort
- •Глава I «Основные вехи немецкой истории» включает в себя темы: «Германцы», «Средневековье», «Германия в 15–17 вв.», «Империя при Бисмарке», «Германия в XX веке», «Германия сегодня».
- •Глава II «Немецкий язык сферы экономики» состоит из тем: «Экономика фрг и России», «Деньги и банки», «Рынок труда», «Фирма. Бизнес», «Завод. Производство».
- •Специфика профессиональных языков историков, экономистов и юристов besonderheiten der fachsprachen der historiker, wirtschaftler und juristen
- •Вопросы для самоконтроля Fragen zur Selbstkontrolle
- •Глава I. Основные вехи немецкой истории
- •5. Bilden Sie verschiedene Sätze mit den Wörtern und Wortverbindungen aus dem Wortschatz.
- •Text 1. Wer waren die Germanen?
- •1. Lernen Sie die oben gegebenen Wörter und Wortverbindungen.
- •Text 2. Die Gesellschaft der Germanen
- •Text 3. Arminius der Cherusker
- •Тема 2. Средневековье thema 2. Das mittelalter Wortschatz zum Thema
- •1. Lernen Sie die oben gegebenen Wörter und Wortverbindungen.
- •4. Bilden Sie mit den Wörtern und Wortverbindungen aus dem Wortschatz verschiedene Sätze.
- •Text 2. Frühmittelalter
- •Text 3. Karl der Große
- •Text 4. Die Entstehung des Deutschen Reiches
- •1. Übersetzen Sie die folgenden Wörter und lernen Sie sie auswendig:
- •2. Beantworten Sie die Fragen zum Text
- •3. Erzählen Sie über die Entstehung des Deutschen Reiches.
- •Essen auf der Burg
- •Тема 3. Германия в 15–17 вв. Thema 3. Deutschland im 15–17 jh. Wortschatz zum Thema
- •Text 1. Die Epoche der Renaissance (15 – 16 Jh.). Die Zeit der Reformation und des großen Bauernkriegs in Deutschland. Der deutsche Humanismus anfangs des 16. Jh. Deutschland im 17. Jh.
- •Тема 4. Империя при бисмарке thema 4. Das bismarckreich Wortschatz zum Thema
- •Text 1. Das Bismarckreich
- •6. Sprechen Sie zum Thema „Das Bismarckreich“.
- •Тема 5. Германия в XX веке thema 5. Deutschland im XX. Jh. Wortschatz zum Thema
- •Text 1. Der Erste Weltkrieg 1914 – 1918
- •Text 2. Grundlinien deutscher Geschichte nach dem ersten Weltkrieg
- •Text 3. Grundlinien deutscher Geschichte nach dem zweiten Weltkrieg
- •1. Welches Ereignis am 28. Juni 1914 löste später den 1. Weltkrieg aus?
- •2. Welche Konsequenzen aus diesem Ereignis brachten das labile Gleichgewicht in Europa zum Kippen?
- •3. Mit welchen Staaten verbündete sich Österreich-Ungarn im Laufe des 1. Weltkriegs?
- •4. Was bewog England 1914, den Mittelmächten den Krieg zu erklären?
- •5. Im September 1914 waren die Russen mit 200 000 Soldaten kampfbereit und griffen die Mittelmächte in Ostpreußen an. War ihr Angriff von Erfolg gekrönt?
- •6. Am 22. April 1915 setzten die Deutschen erstmals eine neue „Geheimwaffe“ mit verheerender Wirkung ein. Um was handelte es sich?
- •7. Welches Ereignis veranlaßte den amerikanischen Präsidenten Wilson am 7. Mai 1915 zu überlegen, Deutschland den Krieg zu erklären?
- •Тема 6. Германия сегодня thema 6. Deutschland von heute Wortschatz zum Thema
- •Text 1. Deutschland: kurzer Überblick Teil I. Die Lage Deutschlands
- •Teil II. Zur Landesnatur
- •Teil III. Flüsse und Seen
- •Teil IV. Bevölkerung
- •Teil V. Religion und Kirche
- •Teil VI. Staatsteilung
- •Teil VII. Wirtschaft
- •Teil VIII. Symbole, höchstes Staatsorgan und Parteien
- •Teil IX. Deutsche Außenpolitik
- •1. Ergänzen Sie:
- •2. Stimmt das wirklich?
- •3. Widerlegen Sie die Thesen:
- •4. Zeigen Sie auf der Landkarte Deutschlands Grenzen.
- •5. Zeigen Sie die größten Flüsse und Seen Deutschlands auf der Landkarte.
- •6. Antworten Sie:
- •Text 2. Bremen – zwei Städte, ein Staat
- •Text 3. Schleswig-Holstein – Land zwischen zwei Meeren
- •Text 4. Hamburg – Weltstadt am Wasser
- •Text 5. Mecklenburg-Vorpommern – Land am Wasser
- •Text 6. Brandenburg – Schlösser und Naturparks
- •Text 7. Berlin – Hauptstadt mit großer Geschichte
- •Von der geteilten Stadt zur Hauptstadt
- •Text 8. Sachsen-Anhalt – Romanik und Martin Luther
- •Text 9. Niedersachsen – vom Meer bis zum Harz
- •Von der Nordsee bis zum Harz
- •Text 10. Nordrhein-Westfalen – Industrieregion im Wandel
- •Text 11. Hessen – Finanzzentrum und viel Natur
- •Text 12. Thüringen – Klassik und Wintersport
- •Text 13. Sachsen – Technologie und Weihnachtstradition
- •Text 14. Rheinland-Pfalz – Weinland im Westen
- •Text 15. Saarland – zwischen Deutschland und Frankreich
- •Text 16. Bayern – Tradition und Moderne
- •Text 17. Baden-Württemberg – das gemütliche "Ländle"
- •Глава II. Немецкий язык сферы экономики kapitel II. Wirtschaftsdeutsch
- •Тема 1. Экономика фрг и россии
- •Thema 1. Wirtschaft der brd und russlands Wortschatz zum Thema
- •1. Beantworten Sie die Fragen:
- •2. Stimmt das oder nicht? Begründen Sie Ihre Meinung, gebrauchen Sie die Information des Textes:
- •Text 2. Wirtschaft der brd
- •Text 3. Soziale Marktwirtschaft
- •Globalisierung: Deutschland in der Weltwirtschaft
- •Text 4. Die Wirtschaft Russlands
- •Text 5. Wirtschaftsstruktur und Wirtschaftslage Russlands
- •Text 6. Die Versicherung in der brd
- •Text 7. Die Mark und der Markt
- •Text 8. Deutschland. Deine Kanzler
- •Kurzzeit-Kanzler mit großer Karriere
- •1. Die Wirtschaft der brd. 2. Die Wirtschaft Russlands.
- •Тема 2. Деньги и банки thema 2. Geld und banken
- •Wortschatz zum Thema (1)
- •Text 1. Das Geld
- •1. Antworten Sie auf die Fragen:
- •2. Gebrauchen Sie Wörter zum Text in der Nacherzählung des Textes.
- •Text 2. Gesetzliches Zahlungsmittel
- •Text 3. Banknoten
- •Text 4. Münzen
- •Text 5. Geldformen
- •Text 6. Zahlungsmittel
- •Text 8. Geldkarte
- •Text 9. Wie nutzt man die Geldkarte?
- •Text 10. Gehaltskonto
- •Text 11. Zahlungsformen in der brd
- •Text 7. Elektronisches Geld (e-Geld)
- •Wortschatz zum Thema (2)
- •Text 12. Rubel – Währungseinheit Russlands
- •Text 13. Geld und Bankwesen
- •Aufgabe 13. Lesen und übersetzen Sie den folgenden Text. Schreiben Sie unbekannte Wörter heraus. Text 15. Das europäische System der Zentralbanken und die Deutsche Bundesbank
- •Wortschatz zum Thema (3)
- •Text 16. Wörter für die Benennung des Geldes
- •Kontoeröffnung
- •Text 17. Geldanlage: wohin mit dem Ersparten
- •Тема 3. Рынок труда thema 3. Arbeitsmarkt
- •Wortschatz zum Thema (1)
- •Text 1. Arbeitsmarkt
- •Text 2. Arbeitsvertrag
- •Wortschatz zum Thema (2)
- •Text 3. Der Beruf eines Managers
- •Text 4. Arbeitssuche. Bewerbung
- •Text 5. Bewerbungsunterlagen
- •Ihre Anzeige vom 4.2.2013
- •In der Frankfurter Allgemeinen Zeitung
- •Ich bewerbe mich hiermit um die Stelle als Chefsekretärin in Ihrer
- •Text 6. Vorstellungsgespräch
- •Text 7. Elektronische Jobbörsen
- •Wortschatz zum Thema (3)
- •Text 8. Arbeitslosigkeit
- •Text 9. Existenzgründung
- •Тема 4. Фирма. Бизнес thema 4. Rund um das unternehmen
- •Wortschatz zum Thema
- •Text 1. Unternehmung in der brd. Firma
- •Wortschatz zum Thema (2)
- •Wortschatz zum Thema
- •Text 3. Unternehmen und ihre Rechtsformen
- •Beschäftigungschancen in der Web-Welt
- •Тема 5. Завод. Производство thema 5. Rund um den betrieb
- •Wortschatz zum Thema (1)
- •Wortschatz zum Thema (2)
- •Text 1. Der Betrieb
- •2. Datum.
- •3. Empfängerdaten.
- •5. Anrede.
- •6. Text.
- •8. Unterschrift.
- •Глава III. Немецкий язык в сфере права kapitel III. Deutsch als rechtssprache
- •Тема 1. Государство и гражданин
- •Thema 1. Staat und bürger Wortschatz zum Thema
- •Unterthema 1. Die grundrechte Text 1. Die Grundrechte
- •Unterthema 2. Zehn botschaften Text 2. Zehn Botschaften
- •Unterthema 3. Die wichtigsten rechte und pflichten der bundesbürger Text 3. Die wichtigsten Rechte und Pflichten der Bundesbürger
- •Verantwortung für Schäden
- •Unterthema 4. Mein testament
- •Unterthema 5. Ist nachsitzen freiheitsberaubung Text 4. Ist Nachsitzen Freiheitsberaubung?
- •Тема 2. Государственные и конституционные органы thema 2. Staats- und verfassungsorgane Wortschatz zum Thema
- •Unterthema 1. Der deutsche bundestag Text 1. Der Deutsche Bundestag
- •Unterthema 2. Der deutsche bundesrat Text 2. Der Bundesrat
- •Unterthema 3. Das bundesverfassungsgericht Text 3. Das Bundesverfassungsgericht
- •Тема 3. Избирательное право и выборы thema 3. Wahlrecht und wahlen Wortschatz zum Thema
- •Text 1. Parteien und Wahlen
- •Text 2. Schwarz, Rot, Gelb und Grün
- •Text 3. Endgültiges amtliches Ergebnis der Bundestagswahl 2013
- •Тема 4. Судебные уставы германии thema 4. Deutsche gesetzbücher Wortschatz zum Thema
- •Unterthema 1. Das bürgerliche gesetzbuch Text 1. Das Bürgerliche Gesetzbuch
- •Unterthema 2. Das strafgesetzbuch Text 2. Das Strafgesetzbuch
- •Text 3. Auszüge aus dem Strafgesetzbuch
- •§ 239 Freiheitsberaubung
- •§ 304 Gemeinschädliche Sachbeschädigung
- •§ 306 Brandstiftung
- •§ 306A Schwere Brandstiftung
- •§ 306B Besonders schwere Brandstiftung
- •§ 306C Brandstiftung mit Todesfolge
- •§ 306D Fahrlässige Brandstiftung
- •Тема 5. Уголовные преступления thema 5. Straftaten Wortschatz zum Thema
- •Text 1. Die Straftaten
- •Text 2. Achtung Autodiebstahl!
- •Text 3. Kommissar Böhmer denkt schnell
- •Text 4. Bankerin spielte Robin Hood
- •Die Wiederholung des grammatischen Stoffes: Präpositionen
- •Тема 6. Законность и судопроизводство thema 6. Recht und rechtspflege Wortschatz zum Thema
- •Unterthema 1. Das strafrecht Text 1. Das Strafrecht
- •Unterthema 2. Das bürgerliche streitverfahren und der strafprozess Text 2. Das Bürgerliche Streitverfahren und der Strafprozess
- •Unterthema 3. Das ermittlungsverfahren Text 3. Das Ermittlungsverfahren
- •Unterthema 4. Die hauptverhandlung Text 4. Die Hauptverhandlung
- •Text 5. Fräulein Liebnitz (der Auszug aus dem Roman «Wenn das Herz spricht» von Marie Louise Fischer)
- •Unterthema 6. Lügendetektoren
- •Заключение zusammenfassung
- •Использованная литература literaturverzeichnis
- •Internetquellen
- •Оглавление
- •Inhaltsverzeichnis
- •Часть 2
Unterthema 3. Das ermittlungsverfahren Text 3. Das Ermittlungsverfahren
Strafanzeige und Strafantrag
Das Verfahren beginnt oft mit der Erstattung einer Strafanzeige bei der Polizei. Sie ermittelt im Auftrag der Staatsanwaltschaft, bei der Sie die Straftat auch direkt anzeigen können. Damit diese beiden Behörden prüfen können, ob eine Straftat vorliegt, ist es notwendig, dass Sie ihnen schildern, was Ihnen zugestoßen ist und – wenn Sie es wissen – wer es war. Diese Ermittlungen führt meistens die Polizei durch. Deshalb ist im Folgenden immer von der Polizei die Rede. Die Staatsanwaltschaft, in deren Auftrag die Polizei arbeitet, kann die Ermittlungen aber auch selbst durchführen.
Je früher die Polizei von einer Straftat erfährt, desto schneller kann sie handeln und findet vielleicht mehr Spuren, die die Straftat beweisen können. Eine Anzeige kann man entweder schriftlich erstatten oder einfach zu jeder Polizeidienststelle hingehen und sie dort aufschreiben lassen. Wenn es weitere Zeuginnen und Zeugen gibt, die man kennt, sollte man sie gleich mit Namen und Adressen benennen. Falls es bereits Untersuchungsberichte oder Atteste von einem Arzt gibt, muss man sie am besten gleich mitbringen. Sonstige wichtige Beweismittel sind Reste von Blut oder anderen Körperflussigkeiten des oder der Tatverdächtigen, die sich an Ihrer Kleidung befinden können. Wenn Sie noch die Sachen haben, die Sie während der Tat anhatten, bitte nicht waschen, sondern gleich in eine Tüte packen und der Polizei geben.
Die Aussage im Ermittlungsverfahren
Wenn genug Anhaltspunkte fur eine strafbare Handlung vorliegen, leitet die Polizei oder die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren ein. Sie ist dazu gesetzlich verpflichtet. Die erste Ermittlungsmaßnahme ist meistens die Vernehmung der Opfer einer Straftat. Selbst von der Tat betroffen, sind Sie zugleich Zeugin oder Zeuge. Das bedeutet, dass Sie am Strafverfahren beteiligt sind und neben eigenen Rechten auch bestimmte Pflichten haben. Als Zeugin oder Zeuge müssen Sie die Wahrheit sagen.
Am Anfang erklärt Ihnen die Polizeibeamtin oder der -beamte genau den Ablauf der Vernehmung, Ihre Rechte und Pflichten. Dann werden Sie gebeten, das Geschehene zusammenhängend zu erzählen. Erst danach werden Ihnen einzelne Fragen zum Tathergang gestellt.
Am Ende wird Ihnen das Vernehmungsprotokoll mit Ihrer gesamten Aussage zum Lesen und Unterschreiben vorgelegt. Wenn etwas nicht richtig aufgeschrieben wurde, ist es wichtig, dass Sie es sagen, damit es später nicht zu Missverständnissen kommt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann und soll die Vernehmung bei der Polizei auf Video aufgezeichnet werden. Das wird von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich entschieden. Kommt es zu einer Videoaufzeichnung, kann sie die Beweisaufnahme in der Hauptverhandlung erleichtern.
Neben den schon genannten Ermittlungen führt die Polizei weitere Maßnahmen durch, um den Tathergang zu ermitteln. Falls noch andere Zeuginnen und Zeugen vorhanden sind, werden auch sie vernommen. Besonders wichtig ist die Sicherung eventuell vorhandener Spuren, die der oder die Tatverdächtige hinterlassen hat. Das können zum Beispiel körperliche Verletzungen sein, die er oder sie Ihnen zugefügt hat.
Was passiert mit dem Täter oder der Täterin?
Während Sie sich Ihnen vielleicht sicher sind, wer der Täter oder die Täterin ist, und wissen, was er oder sie getan hat, müssen Polizei, Staatsanwaltschaft – und später das Gericht – es erst noch heraus finden. Ein möglicher Täter oder eine mögliche Täterin wird deshalb bei der Polizei und der Staatsanwaltschaft während des Ermittlungsverfahrens als Tatverdächtiger bzw. Tatverdächtige oder Beschuldigter bzw. Beschuldigte bezeichnet und bei Gericht als Angeklagter oder Angeklagte, bis ihm oder ihr seine oder ihre Schuld ohne Zweifel nachgewiesen werden kann. Als Täter bzw. Täterin oder Verurteilter bzw. Verurteilte wird er oder sie erst danach bezeichnet. Im Folgenden können die Begriffe also je nach Verfahrenabschnitt wechseln.
Auch der oder die Beschuldigte wird von der Polizei vernommen. Ihm oder ihr wird mitgeteilt, welche Tat ihm oder ihr vorgeworfen wird und nach welchen Gesetzen dieses Verhalten strafbar ist. Anders als Zeuginnen und Zeugen, die nur unter bestimmten Voraussetzungen nicht zur Aussage verpflichtet sind, können Beschuldigte selbst entscheiden, ob sie sich zum Tatvorwurf äußern wollen. Das ist so, weil nach der Verfassung kein Mensch dazu gezwungen werden darf, sich selbst zu belasten. Außerdem kann der oder die Beschuldigte jederzeit einen Verteidiger oder eine Verteidigerin verlangen. Vor der Vernehmung wird der oder die Beschuldigte unter Umständen erkennungsdienstlich behandelt. Das bedeutet, er oder sie wird fotografiert, die Größe wird gemessen und es werden Fingerabdrücke genommen. Diese Maßnahmen können auch gegen den Willen des oder der Beschuldigten durchgeführt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können ihr oder ihm auch Blut- oder Speichelproben entnommen werden. Die kann man dann mit den Spuren vergleichen, die sich zum Beispiel auf Ihrer Kleidung befinden.
Vor allem bei schweren Straftaten wird regelmäßig geprüft, ob der oder die Beschuldigte während des Strafverfahrens in Untersuchungshaft kommt. Dafür müssen insbesondere ein starker Tatverdacht und ein Haftgrund vorliegen. Ein Haftgrund ist zum Beispiel gegeben, wenn zu befürchten ist, dass sich Beschuldigte dem Strafverfahren durch Flucht entziehen, dass sie ähnliche Taten wiederholen werden oder dass sie versuchen, Sie oder andere Zeuginnen oder Zeugen zu ihrem Vorteil zu beeinflussen.
Zu einer persönlichen Begegnung zwischen Ihnen und dem oder der Beschuldigten wird es während der Vernehmungen im Ermittlungsverfahren wahrscheinlich nicht kommen. Wenn sich nach der Beschuldigtenvernehmung neue Fragen ergeben, lesen die Beamtinnen oder Beamten Ihnen die betreffenden Aussagen vor und bitten Sie, etwas dazu zu sagen. Falls es nötig ist, dass Sie der Polizei den Beschuldigten oder die Beschuldigte noch mal genau zeigen, reicht es meistens, sich Fotos anzusehen. Manchmal werden auch zwei Räume für eine Gegenüberstellung benutzt: In dem einen steht der oder die Beschuldigte – eventuell neben ähnlich aussehenden Vergleichspersonen –, in dem anderen Raum stehen Sie. Dazwischen ist ein Glasfenster, das auf einer Seite verspiegelt ist. So können Sie den Beschuldigten oder die Beschuldigte im anderen Raum erkennen, ohne dass er oder sie Sie sehen kann. So ein Spiegelfenster heißt Venezianischer Spiegel.
Die Arbeit der Staatsanwaltschaft
Wenn die Polizei ihre Arbeit beendet hat, fasst sie alle Ermittlungsergebnisse in einem Bericht zusammen und schickt ihn an die Staatsanwaltschaft. Die zuständige Staatsanwältin oder der Staatsanwalt entscheidet dann, wie das Verfahren fortgesetzt wird. Das gesamte Strafverfahren kann sehr lange dauern. Bis zu seinem Abschluss können viele Monate oder mehr als ein Jahr vergehen.
Sobald die Polizei ihre Ermittlungen abgeschlossen hat, legt sie das von ihr gesammelte Material, das heißt die Vernehmungsprotokolle, Arztberichte, Beweisstücke (wie zum Beispiel Werkzeuge, die der Täter oder die Täterin benutzt hat, oder Kleidungsstücke) der Staatsanwaltschaft vor. Die Staatsanwaltschaft überprüft, ob die Polizei durch ihre Ermittlungen alle Umstände des Falles ausreichend erforscht hat oder ob sie noch weiteres Material sammeln muss. Die Staatsanwaltschaft kann die Polizei auffordern, weitere Ermittlungen durchzuführen.
Wenn die Staatsanwaltschaft die Beweismittel für ausreichend hält, erhebt sie Anklage. Das heißt, sie fertigt eine Anklageschrift an, in der sie die Tat schildert und darlegt. In der Anklageschrift muss stehen, gegen welche Paragraphen des Strafgesetzes der oder die Beschuldigte verstoßen hat und wie ihm oder ihr dies bewiesen werden kann.
Die Anklageschrift hat den Sinn, das im Ermittlungsverfahren gesammelte Material für das Gericht zusammenzufassen. Auch Beschuldigte erhalten ein Exemplar der Anklageschrift, damit sie sich damit auseinandersetzen können, was ihnen vorgeworfen wird. Die Anklageschrift schickt die Staatsanwältin oder der Staatsanwalt an das Gericht.
Mit Erhebung der Anklage befindet sich die Strafakte nun beim Gericht. Richterinnen und Richter arbeiten die Akte durch und entscheiden aufgrund der darin enthaltenen Informationen noch einmal wie die Staatsanwaltschaft, ob die Wahrscheinlichkeit besteht, dass es zu einer Verurteilung des oder der Beschuldigten kommt. Da die Staatsanwaltschaft diese Frage vorher schon gründlich geprüft und bejaht hat, kommt das Gericht in fast allen Fällen zu demselben Ergebnis. Durch einen Beschluss eröffnet das Gericht dann das Hauptverfahren und legt einen Termin für die mündliche Hauptverhandlung fest.
Aufgabe 7. Finden Sie im Text Äquivalente folgender Wörter und Wendungen:
предъявление обвинения;
основание для ареста;
подать в полицию заявление о преступлении;
снять отпечатки пальцев;
исследовать все обстоятельства дела;
открыть судебное производство по делу;
произвести расследование;
уличить;
допрашивать свидетелей;
подавать письменное заявление в полицию;
инкриминировать кому-либо что-либо;
требовать защитника/ адвоката.
Aufgabe 8. Übersetzen Sie folgende Wörter und Wendungen:
die Haft, verhaften, der Verhaftete, die Verhaftung, inhaftieren, die Inhaftierung, die Untersuchungshaft, der Haftbefehl, in Haft nehmen, aus der Haft entlassen, der Häftling.
Aufgabe 9. Ordnen Sie die Begriffe in der linken Spalte ihrer Definition in der rechten Spalte zu.
die Vernehmung |
1) sich an das Eröffnungsverfahren anschließendes eigentliches Gerichtsverfahren im Strafprozess |
die Anklageschrift |
2) abgegebene Erklärung zu einem Tatbestand |
die Untersuchungshaft |
3) vom Staatsanwalt eingereichte Schrift, die alle Punkte der Anklage zusammenfasst |
das Ermittlungsverfahren |
4) Haft eines Beschildigten bis zu Beginn und während eines Prozesses |
der Fingerabdruck |
5) eingehende richterliche oder polizeiliche Befragung einer Person zur Klärung eines Sachverhaltes |
das Hauptverfahren |
6) Mitteilung einer Straftat an die Polizei oder Staatsanwaltschaft |
die Aussage |
7) Verfahren der Staatsanwaltschaft zur Entscheidung, ob Anklage zu erheben ist |
die Strafanzeige |
8) zur Feststellung der Identität auswertbarer Abdruck der Innenfläche eines Fingers |
