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Шабл-й Практ частина пос-бника та словник.doc
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      1. Користуючись вищенаведеним текстом та додатками (3.2.7. Пункт 3.10. І 3.3.), перекладіть на німецьку мову такі речення:

Завданням цивільного судочинства є справедливий, неупереджений та своєчасний розгляд і вирішенняцивільних справ з метою захисту порушених, невизнаних або оспорюваних прав, свобод чи інтересів фізичних осіб, прав та інтересів юридичних осіб, інтересів держави (ст. 1. ЦПК України).

Судові повістки про виклик у суд надсилаються особам, які беруть участь у справі, свідкам, експертам, спеціалістам, перекладачам, а судові повістки-повідомлення –особам, які беруть участь у справі з приводу вчинення процесуальних дій, у яких участь цих осіб не є обов’язковою (ст. 74 п. 3 ЦПК України).

Для врегулювання спору до судового розгляду суд з’ясовує: чи не відмовляється позивач від позову, чи визнає позов відповідач, чи не бажають сторони укласти мирову угоду або передати справу до на розгляд третейського суду (ст. 130 п.. 3 ЦПК України).

Спори, що виникають протягом дії цього договору, вирішуються шляхом переговорів, а в разі недосягнення згоди – у встановленому чинним законодавством України порядку.

      1. Перекладіть на німецьку мову додатки 3.3.4. Та 3.3.11.

      2. Прочитайте текст і випишіть до свого глосарію німецькі правничі терміни, виділені курсивом. Strafprozess

Im Strafprozess ist die Erhebung der Anklage grundsätzlich Sache der Staatsanwaltschaft. Das Legalitätsprinzip verlangt, dass der Staatsanwalt jede Straftat verfolgt, von der er Kenntnis erlangt, wenn er das Verfahren nicht nach der Strafprozessordnung einstellen darf. Nur für einige weniger bedeutende Straftaten (z. B. Beleidigung) besteht die Möglichkeit, dass der Staatsanwalt das öffentliche Interesse ablehnt und es dem Geschädigten überlässt, die sog. Privatklage zu erheben. In allen anderen Fällen erhebt der Staatsanwalt Anklage, wenn er der Meinung ist, dass ausreichend Beweise für die Verurteilung des Angeklagten vorhanden sind. Wenn das Gericht der gleichen Meinung ist, lässt es die Anklage zu und bestimmt einen Termin zur Hauptverhandlung, in der die Anklageschrift verlesen wird und die Beweise erhoben werden. Der Staatsanwalt ist dabei verpflichtet, sowohl den für die Schuld des Angeklagten sprechenden Indizien als auch den für seine Unschuld sprechenden nachzugehen. Der Angeklagte kann seinerseits Beweismittel anbieten, denen das Gericht nachgehen muss, wenn es sie für entscheidungserheblich hält. Ist der Sachverhalt hinreichend geklärt, folgen das Plädoyer des Staatsanwalts und die Gegenausführungen des Angeklagten oder seines Verteidigers. Der Angeklagte hat in jedem Fall das letzte Wort. Er kann sich vor jedem Strafgericht selbst vertreten, aber auch einen Rechtsanwalt mit seiner Verteidigung beauftragen.

Nur bei besonders schweren Straftaten bestellt das Gericht dem Angeklagten von sich aus einen Verteidiger (sog. Pflichtverteidiger). Das Urteil wird beim Amtsgericht entweder von einem Berufsrichter oder vom Schöffengericht gesprochen, das aus einem Berufsrichter und zwei Laienrichtern (Schöffen) aus der Bevölkerung besteht, gesprochen. Auch hier haben die Laienrichter das gleiche Stimmrecht wie der Berufsrichter und entscheiden sowohl über die Schuldfrage als auch über das Strafmaß. Beim Landgericht entscheidet – je nach dem angeklagten Delikt – die Kleine oder die Große Strafkammer, die jeweils mit Berufs- und Laienrichtern besetzt sind. Über die Aburteilung von Kapitalverbrechen entscheidet die Große Strafkammer als Schwurgericht. „Geschworene“, die als Jury über die Schuldfrage ohne Mitwirkung von Berufsrichtern entscheiden, gibt es im heutigen deutschen Strafprozessrecht nicht mehr. Bei der Berufung und Revision im Strafprozess besteht die Besonderheit, dass sie vom Staatsanwalt sowohl zuungunsten des Angeklagten eingelegt werden kann, wenn er den Freispruch für unrechtmäßig oder die Strafe für zu niedrig hält, als auch zugunsten des Angeklagten, wenn der Staatsanwalt die Strafe für zu hoch hält. Dies erklärt sich daraus, dass das Gericht an den Antrag des Staatsanwalts nicht gebunden ist, sondern auch darüber hinausgehen kann.

Im Strafprozess gilt nicht der Beibringungsgrundsatz, sondern der Untersuchungsgrundsatz. Das bedeutet, dass der Richter hier verpflichtet ist, alle Tatsachen zu ermitteln und Beweise zu erheben, die er für erforderlich hält. Er ist also an die vom Staatsanwalt und vom Angeklagten angebotenen Beweismittel nicht gebunden und kann von sich aus weitere Zeugen laden oder Akten zum Verfahren beiziehen.

2.6.11. Визначіть, які з перелічених у дужках термінів використовуються лише у цивільному провадженні, а які лише у кримінальномуder/die Angeklagte, Klage erheben, der /die Beklagte, Anklageschrift, der Kläger / die Klägerin, der Staatsanwalt / die Staatsanwältin, Klageschrift, Anklage erheben; знайдіть українські відповідники цих понять.

2.6.12. Відтворіть усталені правничі словосполучення (іменник + дієслово), використовуючи нижченаведені дієслова:

begehen, abschließen, verhängen, erheben, belangen, gewährleisten, verlieren, vernehmen, verfolgen, zubilligen, verstoßen (gegen), abweisen, verwirklichen, durchsetzen, führen, ergehen, erheben, ahnden, anfechten, notariell beurkunden, stattgeben (Dat.), gewinnen, feststellen, ausüben, verurteilen, einholen, abgeben, geltend machen, sprechen, erfüllen, tragen, unterliegen, verlangen, aushandeln, widerrufen, einlegen, verletzen, haften, benennen, erbringen, erstatten, einhalten, leisten

Наприклад: Klage / Anklage: erheben, abweisen, einer Klage/Anklage stattgeben

Prozess: __________________________________________________________

Beklagte(r):einen Beklagten __________________________________________

Straftat/Rechtsverletzung:___________________________________________

Zeuge:einen Zeugen_________________________________________________

Gutachten:________________________________________________________

Recht/Rechte:_____________________________________________________

Urteil: ___________________________________________________________

Strafe: ___________________________________________________________

Kosten (des Rechtsstreits): ___________________________________________

Berufung/Revision: ________________________________________________