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Шабл-й Практ частина пос-бника та словник.doc
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§10 Pfandrecht des Vermieters an eingebrachten Sachen

  1. Der Mieter erklärt, dass die beim Einzug in die Mieträume eingebrachten Sachen sein Eigentum und nicht gepfändet oder verpfändet sind, mit Ausnahme folgender Gegenstände:. . .

  2. Zum Zweck der Ausübung seines Pfandrechts ist der Vermieter oder sein Beauftragter berechtigt, die Mieträume jederzeit zu betreten.

§ 11 Betreten der Mieträume durch den Vermieter

  1. Der Vermieter oder ein von ihm Beauftragter kann die Mieträume betreten, um die Notwendigkeit unaufschiebbarer Hausarbeiten festzustellen.

  2. Will der Vermieter oder sein Beauftragter das Grundstück verkaufen, so darf er die Mieträume zusammen mit dem Kaufinteressenten an Wochentagen von 9 bis 12 Uhr und 15 bis 17 Uhr betreten.

  3. Ist das Mietverhältnis gekündigt, so darf er oder sein Beauftragter die Räume mit dem Mietinteressenten zu den gleichen Stunden betreten.

  4. Der Mieter muß dafür sorgen, dass die Räume auch in seiner Abwesenheit betreten werden können.

§ 12 Rückgabe der Mieträume

  1. Die Mieträume sind bei Beendigung der Mietzeit besenrein und mit sämtlichen Schlüsseln zurückzugeben.

  2. Einrichtungen, mit denen der Mieter die Räume versehen hat, kann er wegnehmen. Der Vermieter kann aber verlangen, dass diese in den Räumen zurückgelassen werden, wenn er soviel zahlt, als zur Herstellung einer neuen Einrichtung erforderlich wäre, abzüglich eines angemessenen Betrags für die inzwischen erfolgte Abnutzung. Dem Vermieter steht das Recht auf die Einrichtung nicht zu. wenn der Mieter ein berechtigtes Interesse daran hat, sie mitzunehmen.

§ 13 Vorzeitige Beendigung der Mietzeit

Endet das Mietverhältnis durch fristlose Kündigung des Vermieters, so haftet der Mieter für den Schaden, den der Vermieter dadurch erleidet, dass die Räume nach dem Auszug des Mieters eine Zeitlang leerstehen oder billiger vermietet werden müssen. Die Haftung dauert bis zum Ende der vereinbarten Mietzeit, jedoch höchstens für ein Jahr nach dem Auszug. Sie besteht nicht, soweit der Vermieter sich um einen Ersatzmieter nicht genügend bemüht hat.

§ 14 Änderungen und Ergänzungen des Mietvertrags Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.

§ 15 Sonstige Vereinbarungen

  1. Die Vermietung der Geschäftsräume erfolgt zum Betrieb einer . . . Der Vermieter verpflichtet sich innerhalb seines Gesamtgrundstucks, auf dem sich die Mieträume befinden, mit Dritten keinen Ladenmietvertrag für ein Unternehmen gleicher Branche, insb. auch mit keinem konkurrierenden Supermarkt, abzuschließen-.

  2. Der Mieter ist berechtigt, den Mietvertrag durch Erklärung gegenüber dem Vermieter auf eine Gesamtdauer von 20 Jahren zu verlängern".

3. Soweit die gegenwärtig auf dem Hausbesitz ruhende Grundsteuer sowie die gemeindlichen Gebühren und Abgaben künftig erhöht oder Belastungen dieser Art neu eingeführt werden, verpflichtet sich der Mieter, die auf sein Mietobjekt entfallende Mehrbelastung neben der verein barten Miete zu tragen.

Von bestehenden derartigen Hauslasten übernimmt der Mieter den anteilig auf ihn entfallenden Ersatz der Feuerschutzabgabe und der Sondergebühr für den Straßenreinigungsdienst mit vierteljährlich €. . .

  1. Dem Mieter wird das Recht der Untervermietung - auch teilweise - eingeräumt. Sollte der Mieter während der Mietzeit durch anhaltende ernstliche Erkrankung am Betrieb der . . . verhindert sein, so ist er berechtigt, dem Vermieter einen geeigneten Mietnachfolger vorzuschlagen.

  2. Der Mieter verpflichtet sich, während der Dauer des Mietverhältnisses notwendig werdende Schönheitsreparaturen auf seine Kosten ausführen zu lassen7.

  3. Bei Wegnahme von Einrichtungen ist der Mieter verpflichtet, den früheren Zustand der Mietsache wieder herzustellen.

Weitere Vereinbarungen (z. B. über Spiegelglasversicherung, Sammelheizung, Warmwasserversorgung, Fahrstuhlbenutzung, Wasserverbrauch, Gartenbenutzung - einschließlich eines Umle-gungsmaßstabs -, Wertsicherung, Kaution u. dgl.):. . .

7. Die dem Mieter übergebene Hausordnung ist Bestandteil des Vertrags. Die fortgesetzte Nicht beachtung derselben berechtigt den Vermieter nach schriftlicher Abmahnung zur Kündigung des Vertrags mit dreimonatiger Kündigungsfrist.

(Ort, Datum) (Ort, Datum)

(Vermieter) (Mieter)

3.3.4. Зразок довіреності (спеціальної) на ведення справи в суді

Довіреність

м. Київ десятого жовтня тисяча дев 'ятсот дев 'яносто шостого року

Я, Сидоренко Петро Якович, мешкаю у м. Києві по вул. Електриків, 45, кв. 1, довіряю громадянину Ковальову Ігорю Михайловичу, який мешкає у м. Києві по вул. Електриків, 45, кв. 2, вести цивільні справи в усіх судових установах з усіма правами, які надані законом позивачу, відповідачу, третій особі і потерпілому, у тому числі з правом закінчення справи мировою угодою, визнання або відмови повністю або частково від позовних вимог, зміни предмета позову, оскарження рішення суду, одержання виконавчого листа, з правом одержання майна, грошей.

Повноваження за цією довіреністю можуть бути передані іншим особам.

Довіреність дійсна протягом року і діє до 10 жовтня 1997 р.

10 жовтня 1996 р. Підпис (Сидоренко П. Я.)

10 жовтня 1996 р. ця довіреність посвідчена мною, Карповим О.М., державним нотаріусом 2-ої державної нотаріальної контори м. Києва.

Довіреність підписана громадянином Сидоренком Петром Яковичем у моїй присутності. Особу довірителя встановлено, дієздатність його перевірено.

Зареєстровано у реєстрі за №...

Стягнуто державного мита в сумі (грн.)...

Державний нотаріус

Підпис (Карпов О. М.)