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Feministische Partei.doc
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3.6 Für ein Europa der echten Demokratie

Der im Dezember 2007 verabschiedete Reformvertrag ("Lissabon-Vertrag"), der sich vom ursprünglichen Verfassungsentwurf vom Juni 2004 kaum unterscheidet, ignoriert die Interessen der Mehrheit der Menschen. Der vorliegende Vertrag bedeutet einen Rückschritt in Sachen Demokratie und Menschenrechte. Er wurde unter 17% Frauenbeteiligung hinter mehr oder weniger verschlossenen Türen erarbeitet und verfolgt vorrangig das Ziel, die Interessen der Staatschefs und der EU-Kommission auf eine vertragliche Grundlage zu stellen. Dabei sollen auch nationale Grundgesetze ausgehebelt werden (z.B. nationale Pflicht zur Aufrüstung, Ausnahmerecht für Todesstrafe bei Kriegsgefahr).

Die Wählerinnen und Wähler in Europa sollen gezielt davon abgehalten werden, dieses (in deutscher Fassung) über 800 Seiten lange verwirrend aufgemachte Vertragswerk zu lesen und sich am Verabschiedungsprozess beteiligen zu wollen. Dabei soll es offiziell die Interessen und das Rechtsempfinden der Menschen in Europa zum Ausdruck bringen. 80% der Deutschen hatten sich in einer Umfrage für ein Referendum zum Verfassungsvertrag ausgesprochen. Dies wurde im Mai 2005 mit 98% der Abgeordneten-Stimmen des deutschen Bundestag abgelehnt.

Die Mitbestimmungsrechte der Europäerinnen und Europäer sind beschränkt auf die Wahl eines Gremiums - das _Europäische Parlament_-, das selbst keine Gesetze einbringen, sondern lediglich über die von der Europäischen Kommission vorgelegten Gesetze entscheiden kann. Damit fehlen ihm die wesentlichen Rechte eines Parlamentes.

Die Europäische Kommission als diejenige Institution, die die alleinige Gesetzgebungskompetenz innehat, muss sich keiner Wahl stellen; ihre Mitglieder werden in einem völlig undurchsichtigen Verfahren von den nationalen Regierungen willkürlich bestimmt. Die Europäische Kommission besitzt das Initiativ - Monopol auf Rechtsakte und vollzieht gleichzeitig die Umsetzung von Beschlüssen des Parlaments und des Rates. Damit ist die legislative und exekutive Gewalt in einer Hand - normalerweise ein Kennzeichen totalitärer Staaten.

Der Europäische Gerichtshof als Judikative ist nicht auf Rechtsstaatlichkeit und Sozialstaatlichkeit vereidigt, sondern auf die Durchsetzung der neoliberalen europäischen Prinzipien bedacht.

Der Europäische Rat, bestehend aus den nationalen RegierungsvertreterInnen, ist eine Art "Geheimgremium", das grundsätzlich nicht öffentlich tagt.

Entscheidungen des _Rates der EU_werden vorwiegend von nationalen Beamten und Lobbyisten gefällt. Diese sind in ca. 250 Arbeitsgruppen organisiert, um auf diesem undurchsichtigem Weg die Politik der EU zu kontrollieren und zu steuern. Somit sind der Korruption und dem Lobbyismus durch die Eliten der nationalen Verbände und der Wirtschaft bereits jetzt Tür und Tor geöffnet. Den 40.000 EU-Beamten soll jedoch laut Lissabon-Vertrag zukünftig noch eine dauerhafte Immunität zugestanden werden.

Wir fordern eine korrekte Gewaltenteilung auf europäischer Ebene. Dazu gehören vollständige gesetzgeberische Entscheidungsrechte für das Europaparlament und eine unabhängige europäische Rechtssprechung. Die EU-Kommission muss demokratisch gewählt werden. Die Sitzungen des Europäischen Rates und der EU-Kommission müssen öffentlich und ihre Arbeit muss transparent sein. Nur so kann Lobbyismus und Korruption verhindert werden.

Der in den europäischen Verträgen festgelegte Begriff "Bürger" bezieht sich ausschließlich auf Menschen mit EU-Pass und schließt Menschen ohne EU-Pass, die in Europa leben und arbeiten, aus. Wir wollen das aktive und passive Wahlrecht für alle Menschen, die ihren Lebensmittelpunkt in Europa haben.

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