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Warum urlaubsfotos auf facebook teuer werden könnten
Ob Schloss Neuschwanstein, der Kölner Dom oder ein Kunstwerk vorm Berliner Hauptbahnhof – jeder darf in Deutschland Fotos von diesen Sehenswürdigkeiten machen und sie frei verwenden. Denn hier gilt die sogenannte Panoramafreiheit. Das ist aber nicht in allen EU-Staaten so. Der nächtlich beleuchtete Eiffelturm zum Beispiel ist ein urheberrechtlich geschütztes Werk. Auch wer Bilder des Brüsseler Wahrzeichens Atomium veröffentlicht, braucht eine Genehmigung. Die EU will nun eine alte Richtlinie über das Urheberrecht erneuern. Die Politikerin und EU-Abgeordnete Julia Reda schlug in diesem Zusammenhang vor, die Panoramafreiheit auf alle EU-Länder auszudehnen. Doch der französische EU-Abgeordnete Jean-Marie Cavada machte einen Gegenvorschlag: Wer Fotos oder Videos von öffentlicher Kunst und öffentlichen Gebäuden gewerblich nutzen will, muss dafür die Einwilligung der Urheber bekommen, so seine Forderung.
Dieser Vorschlag wird stark kritisiert. Der deutsche Fotografenverband „Freelens“ glaubt, dass es unmöglich ist, für jedes Bild eine Genehmigung zu besorgen. Er befürchtet, dass dies das Ende der professionellen Fotografie im öffentlichen Raum bedeutet. Doch auch für Urlauber könnte sich etwas ändern. Sie müssten für jedes Foto prüfen, ob es ein Gebäude zeigt, das urheberrechtlich geschützt ist. Erst dann dürften sie die Fotos auf Plattformen wie Facebook hochladen.
Cavada meint allerdings, dass er mit dem Vorschlag nicht die Freiheit im Internet einschränken möchte. Er betont, dass es um eine faire Bezahlung für Künstler durch Plattformen wie Facebook oder Instagram geht. Im Herbst 2015 soll von der EU-Kommission der Vorschlag für das neue Gesetz kommen.
Glossar etwas hoch|laden – etwas ins Internet stellen Urheberrecht, -e (n.) – das Recht, dass ein Künstler oder der spätere Rechtebesitzer alleine über die Verwendung der Werke entscheiden darf Panoramafreiheit (f., nur Singular) – die Regelung, dass man Fotos von öffentlichen Gebäuden und Kunstwerken in der Öffentlichkeit veröffentlichen darf etwas beleuchten – Licht auf etwas werfen; etwas mit Licht anstrahlen etwas urheberrechtlich schützen– verbieten, dass jemand das Werk eines Künstlers verbreitet, wenn der Künstler es nicht erlaubt hat Wahrzeichen, - (n.) – eine Sehenswürdigkeit (z. B. ein Bauwerk), die typisch für einen Ort oder ein Land ist Richtlinie, -n (f.) – die (gesetzliche) Bestimmung, wie etwas gemacht werden soll etwas erneuern – etwas neu machen; etwas Altes gegen etwas Neues tauschen Abgeordnete, -n (m./f.) – ein Mitglied des Parlaments etwas auf etwas aus|dehnen – hier: dafür sorgen, dass etwas auch an anderen Orten gilt gewerblich – so, dass man mit etwas Geld verdient Einwilligung, -en (f.) – die Erlaubnis; die Zustimmung Urheber, -/ Urheberin, -nen – hier: jemand, der ein künstlerisches Werk erschaffen hat (besonders Rechtssprache) Verband, Verbände (m.) – mehrere Organisationen oder Vereine mit gleichen Interessen, die sich zusammengetan haben etwas befürchten – Angst davor haben, dass etwas passiert professionell – hier auch: beruflich öffentlicher Raum (m.) – eine öffentliche Fläche, auf der sich jeder aufhalten kann Plattform, -en (f.) – hier: eine Internetseite etwas ein|schränken – etwas weniger machen etwas betonen – etwas deutlich sagen; auf etwas hinweisen Fragen zum Text 1. Was bestimmt die Panoramafreiheit? a) Jeder darf mit urheberrechtlich geschützten Werken Geld verdienen. b) Man darf jede Sehenswürdigkeit in Europa fotografieren und mit diesen Fotos Geld verdienen. c) In Ländern, in denen sie gilt, braucht niemand eine Erlaubnis, um Bilder von Kunstwerken aus dem öffentlichen Raum zu veröffentlichen. 2. Welchen Vorschlag hat Jean-Marie Cavada gemacht? Zukünftig soll man um Erlaubnis fragen, bevor man … a) Bilder von öffentlichen Kunstwerken macht. b) Fotos von öffentlichen Gebäuden veröffentlicht, um damit Geld zu verdienen. c) als Künstler mit öffentlichen Kunstwerken Geld verdient. 3. Welches Bild darf man nicht veröffentlichen? a) ein Bild vom Brandenburger Tor b) ein Bild vom Eiffelturm am Tag c) ein Bild vom Atomium in Brüssel in der Nacht 4. Wenn der Vorschlag angenommen wird, …, bevor es ins Internet gestellt wird. a) muss in Zukunft jedes Foto überprüft werden b) in Zukunft jedes Foto überprüft werden muss c) werden in Zukunft jedes Foto muss überprüft 5. Man muss eine Erlaubnis des Urhebers haben, wenn man … a) das Foto eines Kunstwerkes gewerblich nutzen will. b) will das Foto eines Kunstwerkes gewerblich nutzen. c) will nutzen das Foto eines Kunstwerkes gewerblich.
Text 2.
