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Text 4. Die Deutsche Bundesbank

Die deutsche Bundesbank ist die Zentralbank (die Notenbank) der Bundesrepublik Deutschland seit 1957 mit Sitz in Frankfurt. Zum 1. Januar 1999 wird die Deutsche Bundesbank zu einem Ausführungsorgan der europäischen Zentralbank. Ihre Aufgaben gehen im Wesentlichen auf die europäische Zentralbank über.

Die Bundesbank ist autonom. Ihre Unabhängigkeit vom Staat und von gesellschaftlichen Gruppen ist gesetzlich abgesichert. Sie ist an Weisungen der Regierung nicht gebunden. Sie ist auch dem Parlament nicht verantwortlich. Im Rahmen von Recht und Gesetz unterliegt sie keiner Kontrolle.

Sie hat die Aufgabe, den Geldumlauf und die Kreditversorgung zu regeln und für die Stabilität der Währung zu sorgen. Die Bundesbank muss die Wirtschaftspolitik der deutschen Regierung unterstützen. Sie hat das alleinige Recht, Banknoten auszugeben.

Die Hauptverwaltungen der Deutschen Bundesbank heißen Landeszentralbanken. Die Bundesbank unterhält ein Netz von Zweiganstalten zur Sicherstellung der Versorgung mit Notenbankdienstleistungen. In jeder Hauptstadt gibt es eine Hauptstelle der Deutschen Bundesbank, die die Geschäfte mit den Kreditinstituten der Landeshauptstadt und Umgebung tätigt.

Die Bundesbank besteht aus dem Zentralbankrat, dem Direktorium, aus den Landeszenralbanken und aus den Vorständen.

Der Zentralbankrat ist das höchste Organ der Bundesbank. Er bestimmt die Währungs- und Kreditpolitik der Bundesbank und stellt auch Rechtlinien für die Geschäftsführung und Verwaltung auf. Der Rat besteht aus den Mitgliedern des Direktoriums und den Präsidenten der Landeszentralbanken. Der Vorsitzende ist der Bundesbankpräsident. Die Bundesregierung kann an den Ratssitzungen teilnehmen und Anträge einbringen, hat aber kein Stimmrecht.

Das Direktorium ist ein ausführendes Organ. Es leitet und verwaltet die Bundesbank und führt die Beschlüsse des Zentralbankrats aus. Es besteht aus dem Präsidenten und Vizepräsidenten der Bundesbank und bis zu acht weiteren fachlich geeigneten Mitgliedern. Alle Mitglieder des Direktoriums werden vom Bundespräsidenten auf Vorschlag der Bundesregierung nach Anhören des Zentralbankrats bestellt.

Die Landeszentralbanken führen die Geschäfte und Verwaltungsarbeiten auf Landesebene aus. Der Vorstand der Landeszentralbank setzt sich aus dem Präsidenten und Vizepräsidenten zusammen und kann noch um ein Mitglied oder zwei Mitglieder erweitert werden. Die Mitglieder des Direktoriums werden auf Vorschlag der Bundesregierung auf acht Jahre ernannt, und zwar vom Bundespräsidenten. Der Vorstand der Landeszentralbank wird in Fragen der Währungs-und Kreditpolitik von einem Beirat beraten, der bis zu vierzehn Mitglieder haben soll.

Wortschatz:

absichern – защищать

anhören – заслушивать, выслушивать

Anträge einbringen – вносить предложения

Banknoten ausgeben – выпускать банкноты

der Beirat – совет, консультант

das Direktorium – правление

gebunden sein an D. – быть связанным

den Geldumlauf und die Kreditversorgung regeln – регулировать денежное обращение и кредитование

die Notenbank – эмиссионный банк

unterhalten – осуществлять, поддерживать, содержать

unterliegen D. – быть подведомственным кому-либо, находиться я в чьем-либо ведении

verantwortlich sein für Akk. – отвечать за что-либо, за кого-либо

der Vorstand – правление

die Weisung – указание, инструкция

der Zentralbankrat – совет центрального банка