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Мое учебное пособие Wirtschaftsdeutsch.docx
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Text 6. Der Arbeitsvertrag

Der Arbeitsvertrag ist ein Vertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Er ist eine Unterform des Dienstvertrages, der eine unselbstständige Arbeitsleistung zum Gegenstand hat. Die Haupt­pflicht des Arbeitnehmers ist die Erbringung der vertraglich ver­einbarten Leistung und die Hauptpflicht des Arbeitgebers ist die Zahlung der vereinbarten Vergütung. Weitere Pflichten entstehen aus der Treuepflicht des Arbeitnehmers und der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers.

Für den Abschluss eines Arbeitsvertrages gilt der Grundsatz der Formfreiheit, das heißt, Arbeitsverträge können grundsätzlich mündlich, schriftlich, ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhal­ten geschlossen werden. Es gilt nur dann etwas anderes, wenn die Einhaltung der Schriftform durch ein Gesetz, einen Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung vorgesehen ist.

Das Nachweisgesetz von 1995 verpflichtet allerdings den Arbeit­geber spätestens nach einem Monat zu einer Niederschrift der wesentlichen Vertragsbedingungen, wenn kein Arbeitsvertrag vor­liegt.

Dies gilt allerdings nicht für vorübergehend beschäftigte Aus­hilfen.

Arbeitsplatzgestaltung

Der Arbeitsplatz ist der räumliche Bereich, an dem der Mitar­beiter seine Aufgaben erfüllt. Durch die laufenden Veränderungen der Arbeitswelt, insbesondere durch den zunehmenden Einsatz von Informationstechniken, verändern sich auch die Arbeitsplätze in Unternehmen. Aufgabe der Unternehmung bei deren Gestaltung muss es sein, das Zusammenwirken von Mensch, Technik, Infor­mation und Organisation objektiv optimal für den Mitarbeiter zu gestalten.

Die Ziele der Arbeitsplatzgestaltung sind dabei:

  • Gestaltung eines angemessenen Arbeitsplatzes,

  • humaner Einsatz der menschlichen Kräfte,

  • wirtschaftlicher Einsatz der menschlichen Kräfte,

  • Gewährleistung der Arbeitssicherheit und

  • Minimierung der Belastungen auf den Menschen.

Zur Arbeitsplatzgestaltung gehören folgende Bereiche:

  • Gestaltung der Arbeitsabläufe, insbesondere die Abstimmung einzelner Arbeitsvorgänge,

  • Gestaltung und Festlegung der am Arbeitsplatz verwendeten Arbeitsmittel, also Arbeitstische, Stühle, Maschinen oder Werkzeuge,

  • Gestaltung der Arbeitsumgebung, im Hinblick auf Lärm, Beleuchtung, Klima, Farbe und Atemluft und

  • Beachtung der Arbeitssicherheit.

Ein falsch gestalteter Arbeitsplatz hat neben einer sinkenden Leistungsfähigkeit für den Mitarbeiter häufig auch gesundheitliche Schäden zur Folge (siehe auch Abbildung).

Arbeitszeitgestaltung

Arbeitszeit ist die Zeit vom Beginn bis zum Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen; Arbeitszeiten bei mehreren Arbeitgebern sind zusammenzurechnen. Im Bergbau unter Tage zählen die Ru­hepausen zur Arbeitszeit.

Die Arbeitszeit ist die Zeit, die der Arbeitnehmer mit seiner Arbeitskraft dem Arbeitgeber zur Verfügung stellt, unabhängig von der erbrachten Arbeitsleistung.

Die Regelungen bezüglich der Arbeitszeit betreffen

  • Arbeitszeit,

  • Ruhepausen und -zeiten,

  • Nacht- und Schichtarbeit,

  • Sonn- und Feiertagsbeschäftigung.

Die Notwendigkeit zu wirtschaftlichem Arbeitseinsatz, ebenso wie der steigende Fachkräftemangel und Ansätze zur Mitarbeitermotivation führen zu Flexibilisierungstendenzen bezüglich der Arbeitszeiten. Ergebnis ist eine Reihe von Arbeitszeitmodellen:

  • Gleitende Arbeitszeit. Der Arbeitnehmer kann innerhalb be­stimmter Grenzen seinen täglichen Arbeitsbeginn und das Arbeitsende selbst festlegen. Der Arbeitnehmer muss ledig­lich während der festgesetzten Kernzeit im Unternehmen sein.

  • Schichtarbeit. Ein Arbeitsplatz wird mit mehreren Mitarbei­tern besetzt, die zeitlich versetzt arbeiten. Ziel ist hier übli­cherweise die Auslastung von Maschinenkapazitäten.

  • Heimarbeit. Hier sind die Mitarbeiter nicht mehr im Un­ternehmen tätig, sondern an einem externen Arbeitsplatz zu Hause. Die Anbindung an das Unternehmen erfolgt zumeist über Kommunikationsnetze (Telearbeit). Vorteile dieses Modells sind die entfallenden Wegezeiten und die freie Zeiteinteilung der Mitarbeiter.

  • Teilzeitarbeit. Die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit liegt unt­er der Arbeitszeit der Vollkräfte im Unternehmen. Bei Teilzeitmo­dellen gibt es vielfältige Varianten. Beispiele sind Jobsharing- Modelle, bei denen sich zwei Mitarbeiter eine Stelle teilen oder auch Altersteilzeitmodelle.

Und für den Mitarbeiter kann die vertragliche Gestaltung der Arbeitszeit durchaus ein nichtmonetärer Anreiz sein. Die flexible Gestaltung der Arbeitszeit ist ein wesentlicher Argumentationsfak­tor, insbesondere bei der Wiedereingliederung von Frauen nach dem Erziehungsurlaub. Qualifizierte Fachkräfte können an dieser Stelle Verhandlungspotenziale nutzen.