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Text 2. Finanzbuchhaltung

In der Finanzbuchhaltung (Unternehmensrechnung) geht es primär darum, die wertmäßigen Beziehungen des Unternehmens nach außen darzustellen. Es wird der gesamte vermögensrelevante Geschäftsverkehr mit Mitarbeitern, Kunden, Lieferanten, Banken, Staat und anderen Institutionen festgehalten. Ziel ist es, einerseits die Bestände (und deren Veränderungen) an Geldmitteln, Forderungen, Vorräten, Mobilien, Immobilien, Finanzvermögen und immateriellem Vermögen und andererseits die Verpflichtungen des Unternehmens und damit den Unternehmenserfolg zu ermitteln.

Aufgrund dieser Charakterisierung können der Finanzbuchhaltung zwei Aufgaben zugewiesen werden:

1. Finanzbuchführung: chronologische und systematische Erfassung und Aufzeichnung aller vermögensrelevanten Geschäfts­vorgänge anhand von Belegen. Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung lassen sich als ein System von Regeln verstehen, die dazu bestimmt sind, den Informationsfluss im Rechnungswesen des Unternehmens zu lenken und die gewünschte Qualität der Information – Wahrheit, Klarheit und Rechtzeitigkeit – zu gewährleisten.

2. Rechnungslegung: Darstellung der aus der Finanzbuchführung entstandenen Ergebnisse anhand der

– Bilanz: Ermittlung der Vermögens- und Schuldverhältnisse zu einem bestimmten Zeitpunkt. Sie zeigt die Vermögenslage des Unternehmens durch eine umfassende Darstellung von Art, Größe und Zusammensetzung des Vermögens (Aktiven) sowie des Fremd- und Eigenkapitals (Passiven).

– Erfolgsrechnung: Ausweis des Erfolges einer einzelnen Geschäfts­periode im Sinne einer Zeitraumrechnung. Die Erfolgsrechnung bedeutet eine übersichtliche Zusammenstellung aller Aufwendungen und Erträge einer Abrechnungsperiode und hat zum Ziel, über die Unterneh­menstätigkeit Rechenschaft abzulegen und den Periodenerfolg (Gewinn oder Verlust als Differenz zwischen Ertrag und Aufwand) zu ermitteln.

– Mittelflussrechnung (Kapitalflussrechnung): Nachweis der Ursachen der Veränderung einzelner, ausgewählter Bilanzpositionen während einer Geschäftsperiode. Sie gilt heute in vielen Unternehmen als wichtiges Instrument der finanziellen Führung (im Sinne der Planung, Entscheidung und Kontrolle finanzwirtschaftlicher Tatbestände). Mittel­flussrechnungen werden auch durch außenstehende Analytiker für die Beurteilung von Unternehmen erstellt. Sie sind aufgrund ihrer Informationsfülle in der Praxis bei mittleren und größeren Unternehmen sehr verbreitet.

Beide Aufgaben können im Sinne einer Vergangenheitsrechnung (Erfassung tatsächlicher Geschäftsfälle) oder einer Planungs- bzw. Vorgaberechnung (Ermittlung zukünftiger Geschäftsfälle, Budgetierung) erfüllt werden.

Wortschatz:

die Abrechnungsperiode – отчетный период

die Aufwendungen; der Aufwand – затраты, издержки, расходы

die Aufzeichnung – запись

außenstehende Analytiker – посторонний аналитик

die Beurteilung – оценка

die Differenz – разница

der Ertrag – доход, доходность; прибыль, выручка

die Finanzbuchhaltung, die Finanzbuchführung – финансовая бухгалтерия

das Finanzvermögen – финансовое имущество государства (имущество, являющееся источником неналогового дохода)

die Forderung – долговые обязательства

den Geschäftsverkehr festhalten – фиксировать деловые связи

der Geschäftsvorgang – процесс, осуществляемый предпринимательской деятельностью

gewährleisten – обеспечивать

der Nachweis – доказательство; свидетельство

eine Rechenschaft ablegen – отчитываться

die Rechnungslegung – отчёт; отчётность

übersichtlich – обозримый

die Vorgaberechnung – составление сметы

der Vorrat – запас, резерв

die Zeitraumrechnung – отче за определенный период времени

zuweisen – 1) приписывать; 2) отчислять, перечислять (средства)