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Die politische Ordnung Deutschlands

Deutschland ist ein demokratischer Bundesstaat. Er ist in 16 Bundesländer gegliedert. Die Verfassung ist das Grundgesetz des Landes. Die staatlichen Aufgaben sind zwischen dem Bund als Zentralstaat und den Bundesländern geteilt. Die Bundesländer sind keine Provinzen, sondern Staaten mit eigener Staatsgewalt. Jedes Bundesland hat seine eigene Verfassung. Sie muss aber dem Grundgesetz der BRD entsprechen.

Zu den staatlichen Aufgaben gehören Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung. Sie sind zwischen verschiedenen staatlichen Organen geteilt.

Die Gesetzgebung gehört im wesentlichen dem Bund, und zwar dem Deutschen Bundestag. Aber die Gesetzgebung auf dem Gebiete der Landwirtschaft gehört in der Regel zur Kompetenz der Europäischen Union. Das oberste gesetzgebende Organ der BRD ist der Deutsche Bundestag. Seine Abgeordneten wählt man auf vier Jahre. Als oberstes Verfassungsorgan verabschiedet der Bundestag die Bundesgesetze. Auch die Bundesländer nehmen an der Gesetzgebung teil. Das erfolgt durch den Bundesrat.

Der Bundesrat besteht aus den Mitgliedern der Länderregierungen und drückt die Interessen der Länder aus. Etwa die Hälfte aller Bundesgesetze brauchen eine Zustimmung des Bundesrates.

Die Verwaltung des Staates erfolgt durch den Bundespräsidenten, die Bundesregierung und Länderregierungen. Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt der BRD. Er bestimmt die Politik des Landes. Den Bundespräsidenten wählt alle fünf Jahre die Bundesversammlung. Dieses Verfassungsorgan ist nur zu diesem Zweck gebildet. Es besteht aus Mitgliedern des Deutschen Bundestages und der Landtage.

Der Landtag ist Parlament eines Bunderlandes, er kontrolliert die Arbeit der Landesregierung, hat die Gesetzesinitiative im Bundesland.

Die Bundesregierung besteht aus dem Bundeskanzler und den Bundesministern. Den Kanzler wählt der Bundestag mit der Stimmenmehrheit auf Vorschlag des Bundespräsidenten. Der Bundestag ernennt auf Vorschlag des Bundeskanzlers alle Bundesminister.

Die Rechtsprechung ist auch zwischen den Bundes- und Ländergerichten geteilt. Eine Ausnahme macht das Bundesverfassungsgericht. Seine Entscheidungen sind für alle Verfassugsorgane obligatorisch. Es kontrolliert auch alle Bundes-und Ländergesetze, denn diese Gesetze müssen der Bundesverfassung voll entsprechen.

der Bundesstaat – федералдық мемлекет, федеративное государство

das Bundesland – федералдық жер, федеральная земля

der Bund – федерация

die Verwaltung – басқару, управление

die Rechtsprechung – әділ сот, правосудие

im wesentlichen – негізінде, в основном

der Bundestag - бундестаг (парламент ФРГ)

der Abgeordnete – халық қалаулысы, депутат (бундестага)

verabschieden – қабылдау, шығару (заңдарды), принимать, издавать (законы и т.д.)

der Bundesrat – бундесрат (совет земель ФРГ)

ernennen – тағайындау, назначать (на должность)

das Bundesverfassugsgericht – Федералдық конституциялық сот, Федераль-ный конституционный суд

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