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Die Regierung

Die Regierung ist das oberste Organ der Exekutive. Sie steht dem System der Exekutivorgane aus Ministerien, Ämtern, Komitees und örtlichen Exekutivorganen, zu denen die Gebiets-, Bezirks- und Stadtakimate zählen, vor. Der Präsident ernennt und entlässt mit Zustimmung des Parlaments den Premierminister. Auf Vorschlag des Premierministers bestimmt der Präsident die Struktur der Regierung, ernennt und entlässt deren Mitglieder. Zudem bildet, löst auf und reorganisiert der Präsident die zentralen Exekutivorgane und nimmt den Eid der Regierungsmitglieder entgegen. Die Regierung erarbeitet die wichtigsten Richtungen in der Sozial- und Wirtschafts- sowie der Verteidigungspolitik, der nationalen Sicherheit und für die Sicherung der öffentlichen Ordnung. Die Regierung legt dem Parlament den Entwurf für den Staatshaushalt und den Bericht über seine Erfüllung vor. Sie bringt Gesetzentwürfe ins Mashilis ein und sichert die Ausführung der Gesetze. Sie ist verantwortlich für das staatliche Vermögen und erarbeitet die Kernpunkte der Aussenpolitik. Der Premierminister organisiert und leitet die Arbeit der Regierung und trägt dabei die Verantwortung für deren Arbeit. Er berichtet dem Präsidenten über die wichtigsten Richtungen der Tätigkeit der Regierung. Er unterzeichnet Regierungsanordnungen. Die Regierungsmitglieder können Beschlüsse im Rahmen ihrer Vollmachten fassen. Sie tragen gegenüber dem Premierminister die Verantwortung für die Arbeit der

ihnen unterstellten Organe. Beide Kammern des Parlaments haben das Recht, Berichte der Regierungsmitglieder über Fragen ihrer Tätig­keit einzufordern. Bei Nichterfüllung von Gesetzen durch ein Regierungsmitglied kön­nen sich die Abgeordneten mit dem Vorschlag seiner Amtsenthebung an den Präsi­denten wenden.

Im Rahmen ihrer Befugnisse fasst die Regierung Beschlüsse, die auf dem gesamten Territorium des Staates verbindlich sind. Eine neu gebildete Regierung erarbeitet ihr Arbeitsprogramm und legt darüber dem Parlament einen Bericht vor. Im Falle, dass das Parlament das Regierungsprogramm ablehnt, hat die Regierung zwei Monate Zeit für eine Überarbeitung. Lehnt das Parlament mit Zweidrittelmehrheit der Abgeordneten das Programm erneut ab, kommt dies

einem Misstrauensvotum gegen die Regierung gleich.

Die Regierung hat das Recht auf Gesetzgebungsinitiative. Sie arbeitet den Plan der Gesetzesvorlage aus, den sie dem Mashilis zur Erörterung vorlegt. Gesetzesvorlagen werden von den Ministerien und staatlichen Komitees erarbeitet, deren Vorsitzende für ihre Qualität verantwortlich sind. Die Regierung erfüllt dabei den vom Präsidenten erteilten Auftrag über die Einbringung von Gesetzentwürfen ins Mashilis. Die Regierung erfüllt zugleich Funktionen in den Beziehungen zum Ausland. Sie fasst Beschlüsse über die Umsetzung internationaler Verträge und Abkommen, ergreift Massnahmen zur Entwicklung der Aussenbeziehungen, darunter im Bereich des Handels, der Finanzen, der Ausbildung und der Wissenschaft.

Die Regierung der Republik Kasachstan wirkt im Rahmen der Amtszeit des Präsidenten und reicht nach der Neuwahl des Präsidenten ihren Rücktritt ein.

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